Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 25. Februar 2020, Az. 1 BvR 1282/17, bekannt gegeben am 24.4.2020. Das BVerfG hat die sich im entschiedenen Fall gegenüberstehenden Rechte abgewogen.

Bundesgerichtshof Urteil vom 19. Dezember 2019, Az. I ZR 163/16, heute bekannt gegeben. Hervorhebungen von uns.

Hat der Verbraucher beim Bestellvorgang in einem Onlineshop vor Abschluss der Bestellung die Möglichkeit, einen mit „Kontaktieren Sie uns" gekennzeichneten elektronischen Verweis ("Link") zu betätigen und so mit dem Verkäufer in schriftlicher Form durch eine E-Mail oder einen Internet-Chat Kontakt aufzunehmen oder aber sich von ihm über ein Rückrufsystem sofort oder innerhalb von fünf Minuten und damit zeitnah zurückrufen zu lassen, genügt dies den Informationspflichten über die Kontaktmöglichkeiten gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 und § 4 Abs.1 EGBGB.

Dieser Leitsatz überschreibt die Pressemitteilung des EuGH Nr. 46/20 vom 3. April 2020. Man braucht sich nur vorzustellen, wie oft allein schon im deutschen Recht mit der Einheit der Rechtsordnung argumentiert wird. Stünde künftig an, jeweils nach diesem Grundsatz wortgetreu das Recht anzupassen, könnten wir uns kaum noch retten in einer neuen Aufgabe voller Rechtsunsicherheit.

VG Berlin Beschluss vom 14.4.2020, Az. 28 L 119/20. Hervorhebung durch uns.

Eine über 60-jährige Amtsinspektorin ist bei einem Berliner Bezirksamt beschäftigt. Sie machte geltend, sie sei aufgrund ihres Lebensalters einem erhöhten Risiko für eine COVID-19-Erkrankung ausgesetzt und es bestehe keine Rechtsgrundlage für die Anordnung von Home-Office. Die innerbehördliche Regelung sehe lediglich vor, dass Home-Office auf Antrag des jeweiligen Beschäftigten angeordnet werden könne; einen solchen Antrag habe sie aber nicht gestellt.

In den Vereinigten Staaten bleibt rund die Hälfte der 16.000 Golfplätze mit den üblichen Distanzregelungen und geringen Einschränkungen – Fahnen immer im Loch, keine Rechen in Bunkern, nur ein Spieler im Golfwagen – weiter für übende Profis und Hobbyspieler geöffnet.

Bei unseren Nutzern beliebt, ist diese Anekdote. Schön zu erfahren, wie es anderen ergehen kann.

 

VG Schwerin zwei Urteile vom 11.4.2020, Az. 15 B 487/20 und 15 B 486/20. Hervorhebungen durch uns. 

Der Oberbürgermeister der Stadt Schwerin hatte zuvor unter Hinweis auf die Corona-Verfügungen die Demonstrationen untersagt. Die Urteile wogen dagegen zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem ebenso wichtigen Rechtsgut des Schutzes von Leib und Leben der Bevölkerung ab und ließen die Demonstrationen unter Auflagen zu.

Verwaltungsgericht Berlin , Beschluss vom 09.04.2020 - 4 L 132/20, bekannt gegeben am 14.4.2020.

Arbeitnehmer dürfen nach dem Arbeitszeitgesetz an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen bestehen trotz Corona nicht, so das VG Berlin. Weder bestünden schwere und unzumutbare Nachteile für die Unternehmen noch bestehe eine ein öffentliches Interesse begründende Versorgungskrise. Jedoch: Das Urteil betrifft nicht freie Mitarbeiter. Nun kommt erst recht eine Zeit der crowdworker.

Am 14. April 1985, also vor 35 Jahren hat Bernhard Langer Geschichte geschrieben und als erster sowie bis heute einziger Deutscher das prestigeträchtige Masters-Turnier in Augusta für sich entschieden. Im Jahr 1993 erspielte er sich seinen zweiten Masters-Sieg. Geboren ist Langer im Jahre 1957 in Anhausen bei Augsburg.