Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Ursprungsbezeichnung gegen "Ware aus Ort" - „Prosciutto die Parma” gegen: „Culatello di Parma”, BGH Urteil vom 12. 12. 2019, Az. I ZR 21/19.

Bereits der Umstand, dass eine nach dem Muster "Ware aus Ort" gebildete Bezeichnung in der Ortsangabe mit einer nach demselben Muster gebildeten geschützten Ursprungsbezeichnung übereinstimmt, kann eine Anspielung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 begründen. Der Bundesgerichtshof verschweigt, dass er eine vom OLG Köln in der Vorinstanz aufgeworfene, grundsätzlich höchst bedeutende Rechtsfrage negiert, nämlich: ob der „Europäische Verbraucher” rechtserheblich ist und, wenn ja, wie dessen Auffassung negiert. 

Bundesgerichtshof Urteil vom 9.1.2020, Az. IX ZR 61/69.

Berät ein Rechtsanwalt eine Mandantin im Zusammenhang mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, hat er sie auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Steuerberaters hinzuweisen, sofern sich bei sachgerechter Bearbeitung wegen der Übertragung von Grundeigentum eine steuerliche Belastung aufdrängen kann und er zu einer steuerrechtlichen Beratung nicht bereit oder imstande ist.

Bundesgerichtshof Urteil vom 13.12.2019, Az. V ZR 152/18; bekannt gegeben heute 07.07.2020.

Beantragen die Parteien einvernehmlich die Verlegung eines Verkündungstermins, weil sie ernsthafte Vergleichsgespräche führen wollen, ist regelmäßig ein erheblicher Grund im Sinne von §227 Abs. 1 ZPO gegeben; das Gericht darf bei dieser Sachlage jedenfalls keine Endentscheidung verkünden, sondern es muss den Termin verlegen und den Parteien zumindest Gelegenheit geben, gemäß § 251 ZPO das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Am 14. Januar hatten wir an dieser Stelle über dieses Urteil zu Bewertungsplattformen tagesaktuell berichtet.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2019, Az. IX ZR 77/19, bekannt gegeben heute, 4.2.2020.

Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen.

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts wendet sich in einem heute bekannt gegebenen Brief an den Bayerischen Ministerpräsidenten gegen die Verlegung des Hauptsitzes des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von München nach Ansbach. Hervorhebungen von uns.

Landgericht München I, Urteil vom 17.1.2020, Az. 25 O 17893/18: kein Anspruch für Ärzte auf Löschung, - im Anschluss an Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.9.2014, Az. VI ZR 358/13. 

Einst wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefeiert! Für Bewertungsportale hat der BGH dann dieses Recht im Jahre 2014 eingeschränkt. Nämlich: Erforderlich ist eine Abwägung zwischen dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK auf der einen und dem Recht auf Kommunikationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK auf der anderen Seite. Bei dieser Abwägung ist, so der BGH, die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, insbesondere  auch 12 Abs. 1 GG [hier der Plattformen] zu berücksichtigen.

BVGer Entscheid vom 31.7.2019, Az. B-120/2019.

INGRES NEWS hat in seiner neuen Ausgabe soeben auf diese Entscheidung hingewiesen:

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18. Hervorhebungen von uns.

Im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nicht aufgrund Gewohnheitsrechts entstehen. Auch eine jahrzehntelange Übung hilft nicht. Die Voraussetzungen für das Entstehen von Gewohnheitsrecht legt der V. Zivilsenat unbedingt lesenswert dar. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht bestehen, wenn die Voraussetzngen des § 917 erfüllt sind.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18. Hervorhebungen von uns.

Im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nicht aufgrund Gewohnheitsrechts entstehen, Auch eine jahrzehntelange Übung hilft nicht. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht bestehen, wenn die Voraussetzngen des § 917 erfüllt sind.