Landgericht München I, Urteil vom 17.1.2020, Az. 25 O 17893/18: kein Anspruch für Ärzte auf Löschung, - im Anschluss an Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.9.2014, Az. VI ZR 358/13.
Einst wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefeiert! Für Bewertungsportale hat der BGH dann dieses Recht im Jahre 2014 eingeschränkt. Nämlich: Erforderlich ist eine Abwägung zwischen dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK auf der einen und dem Recht auf Kommunikationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK auf der anderen Seite. Bei dieser Abwägung ist, so der BGH, die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, insbesondere auch 12 Abs. 1 GG [hier der Plattformen] zu berücksichtigen.
Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)
TELEFON: |
+49.89.9280850 |
E-MAIL: |
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen