Am 14. Januar hatten wir an dieser Stelle über dieses Urteil zu Bewertungsplattformen tagesaktuell berichtet.

BGH-Urteil vom vom 14.1.2020, Az. VI ZR 496/18. In w&v Werben und Verkauf kritisiert Redakteur Peter Hammer unter anderem:

„ Das Vertrauen der Verbraucher ist das höchste Gut der Bewertungsplattformen. Nichts schadet mehr als Fakes. Der BGH sieht das offenbar anders. Und gefährdet eine prosperierende Branche. Denn längst sind Daumen, Sterne und Noten Handelsware. So lassen sich problemlos Bewertungen kaufen, die beispielsweise der hohen Qualität Ihrer Produkte gerecht werden’, wie es bei Fivestar-Marketing.net heißt.”

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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