Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

 ausnahmsweise ein politisches Zitat (aus Steingarts Morning Briefing von heute 15.5.2020): 

Urteil vom 12. Mai 2020 – RiZ (R) 3/19

Die Schattenseiten der richterlichen Unabhängigkeit und Folgen für die Überlastung eines Gerichts, § 26 des Deutschen Richtergesetzes. Ein Beisitzer am OLG Karlsruhe hat es viel zu weit getrieben. Hat das Gericht von sich aus geschnüffelt? Nein. Nur haben die Kollegen gelitten. Dies berichtet der BGH jedoch nicht. Man kann es nur zwischen den Zeilen lesen. Der Leser erfährt nämlich immerhin: „Die Arbeitsweise des Richters hat zu Unzuträglichkeiten in der Verfahrensabwicklung in seinem richterlichen Dezernat geführt.” Mehr als einen Vorhalt und eine Ermahnung durch die (frühere) Präsidentin des OLG Karlsruhe ließ die richterliche Unabhängigkeit aber nicht zu, obwohl ....

BGH, Urteil vom 7. November 2019 -I ZR 222/17, Club Robinson gegen holidaycheck. Hervorhebung der maßgeblichen Aspekte von uns.

Zur Beantwortung der Frage, ob eine relevante Verletzungshandlung im Inland vorliegt, bedarf es nicht in jedem Fall einer inländischen Kennzeichenbenutzung mit Auslandsberührung besonderer, im Wege der Gesamtabwägung der betroffenen Interessen und Umstände zu treffenden Feststellungen. Die bisherige BGH-Rechtsprechung wird von diesem Urteil fortgeführt. Die Ausrichtung auf den (im entschiedenen Fall: deutschen) Markt als Schwerpunkt des Rechtsverhältnisses ist für die internationale Zuständigkeit entscheidend.

BVerfG Urteil vom 05.05.2020 Az. 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15. Hervorhebungen durch uns.

Entschieden hat das Gericht heute aufgrund mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm (Public Sector Purchase Programme – PSPP). Bundesregierung und Bundestag haben Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG verletzt, weil sie nicht dagegen vorgegangen sind, dass die Europäische Zentralbank (EZB) weder geprüft noch dargelegt hat, inwiefern verhältnismäßig gehandelt wurde. Das entgegenstehende Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2018 ist - so das BVerfG - „zur Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der zur Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse schlechterdings nicht nachvollziehbar und damit ultra vires ergangen”. Ultra-vires: außerhalb der Kompetenzen. Wer sich über dieses Urteil empört, sollte das Urteil des BVerfG widerlegen. Das Argument, Gerichte anderer Länder könnten sich dann in anderen Rechtsfällen auch darauf berufen, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz werde verletzt, setzt an der falschen Stelle mit seiner Kritik an. Das Urteil des BVerfG jedenfalls überzeugt. Lesen Sie bitte nach.

Bereiten Sie sich vor, wenn Ihnen der Arbeitgeber zum Urlaub die folgende Rechnung aufmachen will

 

Oberlandesgericht Frankfurt a. M. , Beschluss vom 16.04.2020 - 16 U 9/20.

Die eigene Deutung der Äußerung ist durch einen Interpretationsvorbehalt kenntlich zu machen, so das Gericht zugunsten der  Bundestagsabgeordneten Künast. Wir meinen: es fehlt für die Abgeordnete das Rechtsschutzbedürfnis. Vgl. unten die Anmerkung.

Landgericht München I , Urteil vom 24.04.2020 - Az. 37 O 4665/19. Ein Fall außerhalb der üblichen Anspruchsreihe zur Examensvorbereitung. Hervorhebungen von uns.

In dem Urteil wird umfassend abgewogen zwischen der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, und der Garantie des Instituts der freien Presse, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Die Feuerwehr verstößt nicht gegen das Kartellrecht und auch nicht gegen das Gebot der Staatsferne, Art.5 Abs.1 S.2 GG, wenn sie selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigt und über das Kreisverwaltungsreferat der freien Presse auf einem Portal im Internet gegen eine Aufwandsentschädigung von 25.00 EUR bei Benutzung zur Verfügung stellt. Dies gilt, so das Gericht, auch für die Verbreitung der Fotoaufnahmen durch die Feuerwehr in den sozialen Medien.

BGH , Urteil vom 06.02.2020 - I ZR 93/18.

Diese Regelung ergibt sich aus der europäischen Verordnung über das Sepa-Lastschriftverfahren und dient, so der BGH, dem Verbraucherschutz. Sie, diese Regelung, lasse sich sowohl mit der Vorbeugung gegen Geldwäsche als auch mit der Sicherheit des Zahlungsverkehrs in Einklang bringen.

Freundin: “Golf ! Immer nur Golf ! Du denkst an nichts anderes. Ich packe jetzt meine Sachen und gehe zu meiner Mutter zurück!”
Golfer: “Gut, während du packst werde ich noch ein paar Bälle schlagen.”

Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 11.3.2020, Az. 3 BvL 5/17.

Bei einem Blankettstrafgesetz ersetzt der Gesetzgeber die Beschreibung des Straftatbestandes durch die Verweisung auf eine Ergänzung im selben Gesetz oder in anderen – auch künftigen – Gesetzen oder Rechtsverordnungen. Das Bundesverfassungsgericht setzt sich in seinem Beschluss vom 11.3.2020 eingehend mit der Rechtmäßigkeit von Blankettstrafgesetzen auseinender. Der Beschluss ist allgemein instruktiv für Blankgesetze.