Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts wendet sich in einem heute bekannt gegebenen Brief an den Bayerischen Ministerpräsidenten gegen die Verlegung des Hauptsitzes des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von München nach Ansbach. Hervorhebungen von uns.

Die nebenbei auch zum Home Office allgemein interessante Begründung

1. Bei dem Sitz eines Obergerichts in einer kleineren Stadt mit etwa 45 000 Einwohnern sei der Erfahrung nach zu besorgen, dass die weitaus meisten Richterinnen und Richter nur noch zu den Beratungen und Sitzungen einpendeln.

2. Folge sei, dass der informelle Meinungsaustausch 'über den Flur' praktisch zum Erliegen kommt, der für eine niveauvolle Rechtspflege unverzichtbar ist.

3. Die bayerische ebenso wie die Verwaltungsrechtspflege in Deutschland insgesamt sind dringend darauf angewiesen, die Besten des Fachs für die Berufungsgerichte und das Revisionsgericht zu gewinnen. Dies setzt nicht nur ein angemessenes Gehalt voraus, sondern auch ein attraktives Umfeld, wie es regelmäßig erst in einer größeren Stadt zu finden ist.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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