In den Vereinigten Staaten bleibt rund die Hälfte der 16.000 Golfplätze mit den üblichen Distanzregelungen und geringen Einschränkungen – Fahnen immer im Loch, keine Rechen in Bunkern, nur ein Spieler im Golfwagen – weiter für übende Profis und Hobbyspieler geöffnet.

Die mehr als 700 Anlagen in Deutschland hingegen fallen als „Sportanlagen“ unter den Schließungsbeschluss von Bund und Ländern. Der Präsident des Deutschen Golf Verbands protestiert. Begründung: Golf unterscheidet sich, zumindest wenn von Freizeitsportlern ausgeübt, insoweit nicht vom zulässigen Spaziergang im Park. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Plätze am Montag wieder geöffnet werden – ebenso in Rheinland-Pfalz und im Saarland; Brandenburg will kurz danach folgen.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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