Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.07.2022, Az. 6 Sa 54/22.

Aus einem Gerichtsprotokoll zu einer öffentlichen Sitzung des LG Offenburg vom 29.4.2003, das Verfahren wurde von unserer Kanzlei für den beklagten Verlag geführt.

„Hierauf die Klägerin [zum Gericht]:
Es ist sehr schmutzig hier [im Gerichtssaal], ich würde mich schämen an Ihrer Stelle.

Der Einzelrichter:...”

Bundesgerichtshof Urteil vom 16.9.2022 herausgegeben 12.10.2022

BGH Beschluss vom 20.9.2022, herausgegeben heute, 13.10.2022, Az. VI ZB 17/22.

LG München I Urteil von heute, 11.10.2022. Verloren hat vor dem LG München I die Schöpferin des Produkts und Markenrechtsinhaberin, die Brauerei Riegele. Umstritten war, was Riegele mit Paulaner im Jahre 1974 vereinbart hat.

Spezi

(c) Middnightde, Quelle Wikpedia Lizenz CC BY-SA 4.0 

Jüngste Sitzungen des Deutschen Presserats vom 6.-8.September 2022. Die documenta fifteen fand vom 18. Juni bis 25. September 2022 in Kassel statt und wurde vom indonesischen Künstler*innenkollektiv ruangrupa kuratiert.

Amtsgericht Singen, Urteil vom 29.04.2022, Az. 1 C 235/21. Sozialadäquates Verhalten ist zulässig. Siehe insbesondere unsere Anmerkung unten.

Bundesgerichtshof heute: Urteil vom 28. Juli 2022, bekanntgegeben heute 7.10.2022, Az. I ZR 171/21.

Heute, 5.10.2022,Tücken richterlicher Rechtsfortbildung, Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting, Editorial in beck-aktuell, Hervorhebung von uns: „Die Me­tho­den­leh­re hat große An­stren­gun­gen un­ter­nom­men, die Ge­set­zes­aus­le­gung sowie die Ge­set­zes­er­gän­zung durch rich­ter­li­che Rechts­fort­bil­dung zu kon­kre­ti­sie­ren und rechts­si­cher aus­zu­ge­stal­ten. Dass sich dabei stets eine ein­zi­ge rich­ti­ge Ent­schei­dung er­gibt, ist frei­lich ein from­mer Wunsch.

Schweizerisches  Bundesgericht Urteil vom 30.8.2022, Az. 4 A 587/2021, Medienmitteilung vom 30.8.2022. Am 29.7.2021 hatten wir ebenfalls zum Goldhasen an dieser Stelle über ein BGH-Urteil vom 29.7.2021 berichtet, Az. I ZR 139/20.

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