Heute, 5.10.2022,Tücken richterlicher Rechtsfortbildung, Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting, Editorial in beck-aktuell, Hervorhebung von uns: „Die Methodenlehre hat große Anstrengungen unternommen, die Gesetzesauslegung sowie die Gesetzesergänzung durch richterliche Rechtsfortbildung zu konkretisieren und rechtssicher auszugestalten. Dass sich dabei stets eine einzige richtige Entscheidung ergibt, ist freilich ein frommer Wunsch.
Die richterliche Entscheidung ist einer rational strukturierten Erörterung zugänglich, das Ergebnis ist dagegen nicht rational determiniert. Josef Esser hat das 1970 unter dem plastischen Titel „Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung“ dargelegt.”
Anmerkung
Das Problem steckt tief. Prof. Dr. Andreas Heldrich hat als Rektor der LMU München in seinem Vorwort zu der von ihm für den Senior unserer Kanzlei herausgegebenen Festschrift betont: „Dezisionismus ist ihm [Schweizer] ein Greuel”. Sie können dieses Vorwort und die gesamte Festschrift im Volltext hier zur Kenntnis nehmen. Das Vorwort ist in dem typischen, bewundernswerten Stil von Prof. Heldrich verfasst. https://www.schweizer.eu/kanzlei/publikationen.
Allein schon bei dieser visuellen Vorauswahl finden Sie eine Reihe von Publikationen, welche dieses Problem des Dezisionismus beschreiben. Der Dezisionismus geht insbesondere darauf zurück, dass oftmals nach Rechtsbegriffen die pluralistische Wirklichkeit rechtserheblich ist, und die einzelnen Richter unterschiedliche Vorstellungen von der (meist) pluralistischen Wirklichkeit haben.
Vgl. als Beleg zum Beispiel die unter diesem Link [visuelle Vorauswahl] im Volltext nachlesbaren Beiträge in den Festschriften für Prof. Sonnenberger, Prof. Geimer, Prof. Heldrich, Prof. Eberle sowie die - ebenfalls unter diesem Link im Volltext nachlesbare - Schrift Schweizer, Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit. Der Beitrag unseres Seniors „Medien 2000" für einen Journalistentag von ver.di beschreibt ausführlich die Tücken richterlicher Rechtsfortbildung durch Dezisionismus, vgl. zu der Publikation Medien 2000 bitte ebenfalls den aufgeführten Link [visuelle Vorauswahl].
Unser Senior zitiert dort eine Reihe sachkundiger Juristen wie Senatspräsident am OLG München Prof. Seitz in der NJW: „Ach der Richter ist so frei!” und den ebenso klar und mutig bekennenden Hamburger Richter Barschkies in der Deutschen Richterzeitung:
"... Von jeher sind Richter gewohnt, eigenmächtig zu urteilen. Zwar sollen sie nur
das Recht erkennen, das heißt, den Willen eines anderen, nämlich des Gesetzgebers,
ermitteln. Aber das ist Theorie. ... Hier [bei einem Rechtsstreit] gibt es stets Dinge,
die den Richter mittelbar oder unmittelbar berühren. Da ihm die Entscheidung
deshalb nicht gleichgültig ist, macht er sie selbst. ... Die Entscheidungen ... sind ...
so verschieden wie die Richter, die sie machen."
Oder Prof. Lerche, wie unser Senior früher an der Juristischen Fakultät der LMU lehrend, führt aus: „Speziell im Presserecht versetzt die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten ununterbrochen jeden Rechtsberater deutscher Medienunternehmen in die Zwangsrolle eines Hellsehers, eine verzweifelte Rolle."
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