LG München I Urteil von heute, 11.10.2022. Verloren hat vor dem LG München I die Schöpferin des Produkts und Markenrechtsinhaberin, die Brauerei Riegele. Umstritten war, was Riegele mit Paulaner im Jahre 1974 vereinbart hat.

Spezi

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Der Kernsatz des heute verkündeten Urteils

Nach Überzeugung des Gerichts ist die Vereinbarung nicht als Lizenzvertrag, sondern als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen. Mit ihr sei eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten zwischen den Parteien beabsichtigt gewesen, und im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert.

Anmerkung, insbesondere zur Würdigung unvorhergesehener Erfolge für den Fall, dass der Rechtsstreit fortgeführt wird

Am 29. Juni 2022 haben wir an dieser Stelle den Rechtsstreit ausführlicher geschildert.

https://www.schweizer.eu/aktuelles/das-neueste/13661-streit-um-die-marke-spezi?highlight=WyJzcGV6aSJd 

Wir haben dort auch ausgeführt, was zur Entscheidung dieses Rechtsstreits unseres Erachtens unter anderem zusätzlich beachtet werden müsste. Vor allem: Die Gesetzgebung und Rechtsprechung, so etwa zum Urheberrecht, haben sich dahin entwickelt, dass unvorgesehen erfolgreiche Leistungen im Nachhinein entgegen ursprünglicher Vereinbarungen zusätzlich gewürdigt werden müssen. Eine erfolgreiche Leistung dieser Art war die Schaffung des Spezi und die markenrechtliche Absicherung. 

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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