Schweizerisches  Bundesgericht Urteil vom 30.8.2022, Az. 4 A 587/2021, Medienmitteilung vom 30.8.2022. Am 29.7.2021 hatten wir ebenfalls zum Goldhasen an dieser Stelle über ein BGH-Urteil vom 29.7.2021 berichtet, Az. I ZR 139/20.

iStock.com DWithers Goldhase

Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts in Leitsatzform:

„Der in Folie verpackte Schokoladenhase von Lindt & Sprüngli (gold- oder andersfarbig), kann gegenüber dem Konkurrenzprodukt von Lidl Markenschutz beanspruchen. Lidl darf seinen Hasen wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkaufen und
muss noch vorhandene Exemplare zerstören. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Lindt & Sprüngli gut.“

Ergänzend: „Der Lindt-Hase ist als sogenannte Formmarke geschützt, weil er sich nachweislich auf dem Markt durchgesetzt hat.”

Für das BGH-Urteil hatten wir am 29.7.2021 als Kernsatz aufgeführt:

Die Klägerinnen haben nachgewiesen, dass der Goldton des Lindt-Goldhasen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise im Sinne von § 4 Nr. 2 MarkenG als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt hat. Nach der vorgelegten Verkehrsbefragung beträgt der Zuordnungsgrad des für die Folie des "Lindt-Goldhasen" verwendeten goldenen Farbtons im Zusammenhang mit Schokoladenhasen zum Unternehmen der Klägerinnen 70% und übersteigt damit die erforderliche Schwelle von 50% deutlich.

Anmerkung

Wer beide Urteile durchliest, kann den Eindruck gewinnen, dass - wie nach unserer Erfahrung üblich - die repräsentativen Umfrageergebnisse die Gerichte geleitet haben. Einen ersten Einblick in das für beide Urteile relevante Rechtsgebiet der Verkehrsauffassung und zu repräsentativen Umfragen als Beweismittel können Sie sich hier verschaffen: https://www.schweizer.eu/leistungen/beratungsfelder/verkehrsauffassungs-recht Der Begriff Verkehrsauffassungs-Recht als eigenständiges Rechtsgebiet wurde erstmals vor Jahren von uns eingeführt. Dieses Rechtsgebiet „Verkehrsauffassungsrecht” gewinnt im Markenrecht besonders große, aber insgesamt in nahezu allen Rechtsgebieten Bedeutung. 

Beide Urteile dokumentieren nebenbei, ohne es auszudrücken, dass sie von der Ist-Verkehrauffassung und nicht von der normativen Verkehrsauffassung ausgehen. Wir sind sicher, dass die Ist-Verkehrsauffassung zugrunde zu legen ist. Die Doktorarbeiten von Hörern der Vorlesungen unseres Kanzleiseniors gehen ebenso ausnahmslos von der Ist-Verkehrsauffassung aus.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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