Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Amtsgericht München Urteil vom 5.8.2022 Az. 142 C 1633/22. Umgekehrt müssen wir anmerken, es kommt nach unserer Erfahrung durchaus laufend vor, dass Rechtsanwälte und andere sich als Internetnutzer mit Tricks Gebühren verschaffen wollen.

BGH Urteil vom 15. Juli 2022, herausgegeben am 18.8.2022, Az. V ZR 127/21. Leitsatz:

Bundesgerichtshof Beschluss vom 5. Juli 2020, bekanntgegeben heute 19.8.2022, Az. VIII ZR 137/21. Leitsätze:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2022, Az. 38 O 91/21.  
Markenverletzung: Lego ist erfolgreich gegen chinesische Kopien seiner Mini-Figuren vorgegangen. Nach unserer Erfahrung hat von vornherein die dreiste Werbung des deutschen Händlers gewirkt. Berichtet hat wohl als erster Recht aktuell.

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Gedenktag für die Gottesmutter Maria. Das bedeutendste Marienfest der römisch-katholischen Kirche, jedenfalls seitdem es 1950 von Papst Pius XII zum Dogma erhoben wurde. Der Gedanke der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel ist der evangelischen Theologie fremd. Für sie ist der 15. August der Todestag und ein Gedenktag.

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 14.07.2022, Az. - 8 U 166/21 -. Im Volltext wurde das Urteil noch nicht veröffentlicht.
Nachbarn müssen Reflexionen einer Photovoltaikanlage hinnehmen, solange sie nicht „wesentlich beeinträchtigt” werden.

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Einmal Humor zum Wochenende vorab: Leitsatz a) erster Satz des Ureils vom 6. Juli 2022, bekanntgegeben heute 12.8.2022, Az VIII ZR 155/21:

Bundesgerichtshof vom 28. Juli 2022, herausgegeben heute 10.08.2022, Az. I R141/20. Erster Leitsatz:

Schweizerisches Bundesgericht (die Ausführungen gelten jedoch ebenso für das deutsche Recht) Entscheid vom 6.4.2022, Az. 4A _518/2021.

Die FIFA ist Inhaberin der beiden folgenden jeweils am 5. Dezember 2018 im schweizerischen Markenregister für zahlreiche Waren und Dienstleistungen - so unter anderem für Sponsoring- und Merchandisingprodukte - hinterlegten Marken:

725428

Nr. 725 428


725429

Nr. 725 429

Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 3.6.2022, Az. 1BvR 2103/16. Wir zitieren vollständig einen wichtigen Teil des Beschlusses. Claudia Pechstein war eine öffentliche Verhandlung versagt worden. Ihr Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) um eine Entschädigung in Millionenhöhe kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt werden. Wie so verhältnismäßig oft wurde Sportrecht rechtswidrig abgefasst und gehandhabt.