Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Bundesgerichtshof Beschluss vom 29.6.2022, Az. V ZB 66/21. herausgegeben heute, 25.7.2022. Wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, muss pedantisch genau nach den Vorgaben der bisherigen Rechtsprechung gerügt werden. 

Bundesgerichtshof Urteil vom 2.6.2022 herausgegeben am 20.7.2022 mit ausführlichen, in sich verständlichen Leitsätzen, - wie das beim V. Zivilsenat geradezu selbstverständlich ist. Hervorhebungen von uns.

Pf. OLG Zweibrücken Beschluss vom 3.5.2022, Az. 7 U 150/20. Leitsatz: Ein Geh- und Fahrtrecht muss schonend ausgeübt werden. Die Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück besteht nicht uneingeschränkt.

BVGer Entscheid vom 12.4.2022, Az. B-307/2021, Fall: Widerspruchsmarke „Prinz” ./. angefochtenes Zeichen „Prinzenhaus": Verwechslungsgefahr. Ein Musterbeispiel dafür, dass im Markenrecht offenbar ähnliche Fälle völlig anders zu beurteilen sind. 

Bundesgerichtshof Beschluss vom 14. Juni 2022, bekannt gegeben heute 18.7.2022, Az. VI ZB 26/21.

BGH Urteil vom 10.5.2022 bekannt gegeben heute, 18.7.2022, Az. EnZR 54/21. Hervorhebungen von uns.

Landgericht Koblenz Urteil vom 25.5.2022, Az. 3 0 134/19. Gefällige Reiterkollegin erhält von anderer Halterin den Schaden des Reitunfalls ersetzt. 


„Chef: Liebe Mitarbeiter, ich habe nichts dagegen, dass es geteilte Meinungen gibt. Hier halten wir es so, dass ich eine Meinung habe und Sie diese teilen.”

Bundesgerichtshof Urteil von heute, 14.7.2022, Az. I ZR 77/21. Das Urteil ist noch nicht im Volltext publiziert.

BGH Urteil vom 31.5.2022, bekannt gegeben heute 12.7.2022, Az. VI ZR 95/21. Erneut ein instruktives, ausführliches Urteil über Verdachtsberichterstattungen. Wer Äußerungen zu beurteilen hat, muss dieses Urteil beherrschen.