Bundesgerichtshof Urteil von heute, 14.7.2022, Az. I ZR 77/21. Das Urteil ist noch nicht im Volltext publiziert.

Orientierung mit den Worten der Pressemitteilung von heute, 14.7.2022

Für die konkrete Beurteilung kommunaler Publikationen sind deren Art und Inhalt sowie eine wertende Gesamtbetrachtung maßgeblich. Dabei ist entscheidend, ob der Gesamtcharakter des Presseerzeugnisses geeignet ist, die Institutsgarantie aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu gefährden. Bei Online-Informationsangeboten, die nach ihren technischen Gegebenheiten nicht den für Druckerzeugnisse bestehenden Kapazitätsbeschränkungen unterliegen, ist das quantitative Verhältnis zwischen zulässigen und unzulässigen Beiträgen regelmäßig weniger aussagekräftig als bei Printmedien. Für die Gesamtbetrachtung kann deshalb bedeutsam sein, ob gerade die das Gebot der Staatsferne verletzenden Beiträge das Gesamtangebot prägen.

Anmerkung

Aufgrund der Pressemitteilung ist zu erwarten, dass sich noch viele Fragen stellen werden. Zum Beispiel: Sind viele Beiträge und viele einzelne Ausgaben zu beurteilen? Wie verhält es sich, wenn, je nachdem nach Belieben abgewechselt wird? Einige Monate ist die Publikation staatsfern, dann aber auch wieder staatsnah. Alles Mögliche lässt sich ausdenken. Da viele Fälle anstehen, bildet sich vielleicht eine Übung. Wir werden berichten.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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