Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

BGH Beschluss vom 7. April 2022, herausgegeben heute 25.5.2022, Az. V ZR 165/21. Der Fall betrifft Verzögerungen im Zustellungsverfahren; die gerichtlichen Ausführungen gelten jedoch allgemein.

Ein Mann kommt ins Sprechzimmer und klagt: „Mein Herzschrittmacher funktioniert nicht richtig.” Der Arzt: „Woran merken Sie das?“ - „Immer, wenn ich huste, geht mein Garagentor auf.”

SUPERillu 33/2017

Für Nachbarstreitigkeiten förderlich: „Immer, wenn ich huste, geht das Garagentor des Nachbarn auf.”

Landgericht Offenburg Urteil vom 31.3.2022, Az. 2 0 249/21. Das Urteil handelt die Problematik äußerst ausführlich ab. Die allgemein bekannten Suchmaschinen - wie bing - geben zum Teil den gesamten Urteilstext wieder. 

Der Deutsche Presserat rügte in seiner letzen Sitzung (vom 22.-24.3.2022) - Was rät der Rechtsanwalt bei diesem alltäglichen Problem?

BGH, Urteil vom 7. April 2022, bekannt gegeben heute 17.5.2022 - I ZR 143/19 Knuspermüsli II. Keine Verwirrung durch unterschiedliche Bezugsgrößen auf der Vorderseite einerseits und der Schmalseite andererseits.

Aktuell Bndesgerichtshof Beschluss vom 30. März 2022, bekannt gegeben heute 16.5.2022; Az. XII ZB 311/21.

Taktik: Wütend brüllt die Frau ihren Mann an. „Du betrügst mich!” Er streitet ab. - „Doch mit einer kleinen dunklen Frau!” „Ha, doch nicht mit der.”

Bundesgerichtshof Urteil vom 15. März 2022, bekannt gegeben heute 13.5.2022. Betreffend Windturbinen-Schaufelmontage.

Bundesgerichtshof Urteil vom 24.3.2022 „Schneidebretter", herausgegeben heute 11.5.2022, Az. I ZR 16/21.