Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Urteil vom 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 Fuhrmann
Leitsatz: Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.

Eine hoch interessante Seltenheit: zwei verschiedene Adressaten-Kriterien nebeneinander.

Bundesgerichtshof Urteil vom 24. Februar 2022, bekannt gegeben am 25.4.2022, Az. I ZR 128/21.

LG München I Urteil vom 22.4.2022, Az. 9 0 11679/20.

Verwaltungsgericht Stuttgart widerruflicher Vergleich vom 19. April 2022. Wer einen Einblick in die vielfältigen, horrenden Nachbarschaftsprobleme mit Schulen gewinnen will, in Lösungsversuche und Kommentare kann ihn sich in der Stuttgarter Zeitung vom 20. April 2022, Seite 17, beschaffen. Widerrufsfrist 10. Mai 2022.

Landgericht München I Gericht für Handelssachen Urteile vom 4.4.2022, Az. 4 HK 0 1965/22 und 4 HK 0 55/22. Am Ende folgt passender Humor; siehe bitte unten.

iStock.com Jorisvo Auferstehung

FROHE OSTERN unseren Nutzerinnen und Nutzern!

Leitsätze, formuliert von uns nach dem Buch von Ingolf U. Dalferth, Sünde. Die Entdeckung der Menschlichkeit und nach der Besprechung dieses Buches in der NZZ von Frank Jehle:

Das seit Jahren andauernde Verfahren zwischen Iglo und Appel Feinkost wurde in zweiter Runde fortgesetzt. Jetzt hat das OLG München in zweiter Instanz über das Urteil des LG München I vom 3.12.2020 (wir haben am 03.12.2020 berichtet), Az. 17 HK 0 5744/20, entschieden. 

Kapitän

BayObLG Beschluss vom 3.2.2022 Az. 204 StR 2022. Es fragt sich, ob dieser Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte standhielte, vgl. zum Beispiel EGMR Entscheidung vom 2.11.2006 Az. 60899/00. Wer einem erfahrenen deutschen Richter diese Frage stellt, dem wird nach unseren Erfahrungen insoweit skeptisch oder ärgerlich zur Rechtsprechung des EGMR geantwortet. Warum? Vgl. dazu bitte unten. Zuerst der Fall des BayObLG.

Bundesgerichtshof Beschluss vom 23. Februar 2022, bekannt gegeben heute, 22. März, 2022, Az. XII ZB 38/21. Wer bedenkt als Anwalt oder Anwältin schon, welche Arbeiten ihn und seine Kanzlei bei einer Ehescheidung erwarten? Hier ein neues - fast noch harmloses - Beispiel. Das Verfahren zog sich, wie oft, vom Amtsgericht über das Oberlandesgericht bis zum BGH.Wir heben einige Aspekte hervor.

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 07.01.2022, Az. 3 C 33/21.