Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Landgericht München I - Urteil vom 25.2.2022, Az. 33 0 8225/21. Ein Jammer um zwei Markenzeichen mit dem Ölbild Kaulbachs und der Erinnerung an die Polka für die Schützenliesl. Eine gute Gelegenheit, sich nebenbei ein - für Viele wohl überraschendes, instruktives - Bild von den gesellschftlichen Verhältnissen um das Jahr 1880 zu verschaffen. Vgl. dazu insbesondere auch als Beispiel den Link auf die SZ am Ende dieses Beitrags.
Bundesgerichtshof Beschluss vom 10. Februar 2022 Az. I ZR 38/21. Das EU-Recht trägt noch seinen Teil zur Rechtsfindung bei und spornt rhetorisch an, Recht zu studieren.
Richtlinie 2011/83/EU Art. 2 Nr. 14, Richtlinie (EU) 2019/771 Art. 2 Nr. 12
Dem BGH schuldet der Rechtsuchende Dank, dass der BGH seine Fragen leitsatzartig voranstellt. Der Beschluss des BGH umfasst 29 Seiten. Zuvor hatten das Landgericht München I und das OLG München zu entscheiden.
Landgericht München I Verhandlung am 22.2.2022. Anmerkung: Was sagen Sie zu der Begründung des Lebensmittelhändlers Scheller, es gehe ihm darum, die Tradition wieder aufleben zu lassen? Und Herr Scheller weiter: „Wir sind keine Trittbrettfahrer, sondern beziehen uns auf ein Stück Dresdner Historie.” Würden Sie als Gericht an den Spruch denken: „Frechheit siegt” und Herrn Scheller schnell wieder nach Hause schicken? Hervorhebungen von uns.
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Bundesgerichtshof Urteil vom 17. Dezember 2021, Az. V ZR 44/21, bekannt gegeben am 9.2.2021 sowie Urteil vom 20. März 2020, Az. V ZR 317.
Wenn jemand meint, das Recht des Wohnungseigentums sei doch einfach - es gehe nur um überhängende Äste; dann hat er sich mit dem WEG noch nicht eingehend befasst. Ein Musterbeispiel für die Hohe Schule des WEG-Rechts bilden die beiden nachfolgend aufgeführten Urteile des V. Zivilsenats sowie das vorinstanzliche Urteil des 15. ZS des OLG München vom 21. November 2018 zum (bestätigenden) BGH-Urteil vom 20.3.2020.
Die Rechtslage in Kurzfassung: Das Sondernutzungsrecht einmal als Dienstbarkeit notwendigerweise eingetragen, einmal nicht.
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