Bundesgerichtshof Urteil vom 15. März 2022, bekannt gegeben heute 13.5.2022. Betreffend Windturbinen-Schaufelmontage.
Leitsatz
Eine Nichtigkeitsklägerin, die in der Klagebegründung unter Bezugnahme auf eine konkrete Entgegenhaltung vorgetragen hat, der Gegenstand eines nachgeordneten Patentanspruchs sei nahegelegt, ist bis zu einem abweichenden gerichtlichen Hinweis grundsätzlich nicht gehalten, sich auf weitere Entgegenhaltungen in Bezug auf diesen Anspruch zu berufen, wenn das Patentgericht in dem
gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis mitgeteilt hat, der Gegenstand der nachgeordneten Ansprüche sei ebenso wie der Gegenstand des Hauptanspruchs voraussichtlich als nicht patentfähig zu beurteilen.
Anmerkung
Dem Streitpatent liegt das technische Problem zugrunde, eine einfachere Möglichkeit zum Montieren des Rotors an einer Windturbine zur Verfügung zu stellen.
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