Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

In einem beim Amtsgericht Leipzig geführten Rechtsstreit (Az 166 C 3153/13) war in einem Mietvertrag vorgeschrieben worden, dass bei einem Disput über die Höhe und Umfang von nicht oder nicht richtig ausgeführten Schönheitsreparaturen, Abnutzungen der Mietsache oder Mietsachschäden, welche über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, ein Schiedsgutachter entscheide. Diese Klausel ist nach der Auffassung des Gerichts bereits deswegen wegen unangemessener Benachteiligung des Wohnraummieters unwirksam, weil sie den Eindruck erweckt, die Entscheidung des Schiedsgutachters hinsichtlich der Ausführungspflicht zu Schönheitsreparaturen oder zu anderen Schadensbeseitigungspflichten des Mieters sei in jedem Fall bindend. Der Mieter könnte sich, so argumentiert das Gericht, nicht einmal darauf berufen, dass die Entscheidung des Gutachters offensichtlich unbillig sei. Rechtliches Gehör wird dem Mieter ebenfalls nicht gewährt. Zudem überlasse die Klausel ihrem Inhalt nach, so das Gericht, es auch dem Gutachter, Feststellungen zu Fragen vertragsgemäßen oder vertragswidrigen Gebrauches einer Mietsache zu treffen, ohne dass hierfür irgendein rechtstaatliches Verfahren vorgesehen sei.

Wir schildern dieses Urteil ausführlicher, weil der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist und wir ihn von Anfang an federführend kennen.
Der Sachverhalt
Ein Gynäkologe verlangte von jameda, der Betreiberin eines Arztbewertungsportals im Internet, die Löschung seines dort abrufbaren Arztprofils. Das Profil eines Arztes setzt sich bei jameda zum einen zusammen aus Basisdaten wie dem Namen, der Fachrichtung, der Praxisanschrift und den Sprechzeiten. Die Basisdaten entstammen aus allgemein zugänglichen Quellen. Zum anderen können Nutzer auch Bewertungen zu einem Arzt im Rahmen dessen Profils abrufen. Die Abgabe einer Bewertung erfordert eine vorherige Registrierung des Patienten des Arztes. Hierzu hat der bewertungswillige Patient nur eine E-Mail-Adresse anzugeben, die im Laufe des Registrierungsvorgangs verifiziert wird.
Der Gynäkologe stützte sein Löschungsverlangen vor allem auf eine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das Amtsgericht München und auch das Landgericht München I wiesen die Klage des Arztes jedoch ab, da das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung hinter dem Recht von jameda auf Kommunikationsfreiheit zurückzustehen habe. Der BGH bestätigte diese Auffassung.
Die Entscheidungsgründe
Der BGH (Urt. 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13) stellte zunächst klar, dass sich die Speicherung und Übermittlung der Basisdaten und Bewertungen im vorliegenden Fall alleine nach Az. VI ZR 196/08), wonach die Bestimmung des § 29 Abs. 2 BDSG verfassungskonform auszulegen und auch insoweit eine Gesamtabwägung vorzunehmen ist.

Mit mindestens 52 Sitzen im US-Senat und ca. 245 im Abgeordnetenhaus erreichten die Republikaner eine Mehrheit wie seit 60 Jahren nicht mehr.
An der Spitze des US-Senats sitzt nun der 72-jährige Mitch McConell und ist Obamas wichtigster Gegenpolitiker.
Seit 30 Jahren sitzt der dreifache Vater für Kentucky im Senat.
Er ist der 11. reichste Senator dank des Geldes seines Schwiegervaters.
Quelle mit weiteren Einzelheiten: Der FOCUS 46/2014.

"Ein Angeklagter schickt ein Telegramm an seinen Anwalt: 'Sitze in Untersuchungshaft. Bitte um Rat."
Die Antwort: "Aussage verweigern. Ankomme morgen mit Zeugen."

Eingesandt von H.P. Caeser, der angibt, ein anwaltsgeplagter Diplom-Kaufmann zu sein.

Die BUNTE fragte soeben in Ausgabe 46/2014: „Glauben Sie an ein Leben nach dem Leben?”

Die Theologin Margot Kässmann antwortete:

„Als Christin glaube ich an ein Leben nach dem Tod in der Geborgenheit Gottes. Wie es aussehen mag, dafür hat die Bibel nur Bilder, Hoffnungsbilder, die mich tragen: Leid und Schmerz werden ein Ende haben und die Liebe wird die Grenze des Todes überschreiten.”

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung Az.: 2 AZR 1071/12 nochmals klargestellt, dass der Grundsatz:
„Verurteilungen, die im Bundeszentralregister getilgt sind, muss ein Stellenbewerber auf die pauschale Frage nach dem Vorliegen von Vorstrafen nicht angeben“,
selbst dann gilt, wenn sich jemand um eine Stelle im Justizvollzugsdienst bewirbt.
Hinsichtlich getilgter oder tilgungsreifer Verurteilungen steht dem Betroffenen nach der Auffassung des Gerichts nämlich nicht nur das “Verschweigerecht” aus § 53 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister, BZRG, zu. Er kann sich darüber hinaus auf § 51 Abs. 1 BZRG berufen. Nach dieser Vorschrift darf ihm die Tat und die Verurteilung im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zum Nachteil verwertet werden, wenn die Eintragung über die Verurteilung im Strafregister getilgt wurde. Auf diese Weise soll der Verurteilte vom Strafmakel befreit und seine Resozialisierung gefördert werden.

Entsteht durch die - wie die Juristen formulieren - Verwirklichung der abstrakten Tiergefahr irgendein Schaden, haftet nach Az.: 9 C 308/09) stellte deshalb ausdrücklich fest, dass der Halter einer Katze für Kratzspuren aufkommen muss, die seine Katze - selbst „im Rahmen ihres natürlichen tierischen Verhaltens” - hinterlässt. Im vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte die Katze im Rahmen ihrer Kletterversuche auf dem hölzernen Handlauf Kratzspuren von bis zu 2,5 mm Tiefe verursacht. Die Reparaturkosten beliefen sich auf über 4.000 EUR. Durch die Beschädigung des Handlaufs habe sich nach Ansicht des Amtsgerichts die typische Tiergefahr einer Katze verwirklicht. Denn das Klettern an Gegenständen sei ein natürliches Verhalten einer Katze und somit habe sich die abstrakte Tiergefahr verwirklicht.

Die große deutsche Mediengala wird ab 20:15 von der ARD übertragen. Ein Fest mit 1.000, zumeist prominenten, Gästen und vielen Darbietungen. Dauern wird die Gala voraussichtlich mindestens durchgehend drei Stunden. Gefeiert werden zum Beispiel Prinzessin Mary und Uma Thurman sowie die irische Rockband U2. Preisträger werden u.a. auch sein: die US-Sängerin Ariana Grande, der Pianist Lang Lang und der Klassiksänger Jonas Kaufmann.

Der Bundesfinanzhof (Az. VI R 2/12) hatte über mehrere Klagen von Berufspiloten zu entscheiden. Die Kläger haben die Kosten ihrer Ausbildung zum Flugzeugführer als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht und die Feststellung entsprechender vortragsfähiger Verluste begehrt, um diese dann mit den Einkünften aus ihrer Berufstätigkeit verrechnen zu können. Die Ausbildung hatten sie auf eigene Kosten absolviert.
Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, das zugleich eine Berufsausbildung vermittelt, sind nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) keine Werbungskosten, wenn sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, BFH Az. VI R 2/12).

So betitelt die neue Ausgabe - 47/2014 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.