Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

„Ein guter Manager findet für jedes Problem eine Lösung. Ein guter Jurist findet für jede Lösung ein Problem.”
Quelle: Loeffler, Juristenwitze

„Sie geben also zu, dass sie ihren Ehemann erschossen haben?” -
„Wissen Sie Herr Richter, das war so: Mein Mann behauptete, tot umfallen zu wollen, wenn er mich schon einmal betrogen habe. Von allein fiel er aber nicht”
Quelle: Juristenwitze.

"Bei einem Zivilprozess in Stuttgart fragt der Richter den Zeugen: 'Sind Sie mit dem Beklagten irgendwie befreundet?'
Der antwortet: 'Nein, wir sind seit zehn Jahren Geschäftspartner'."
Quelle: Loeffler, Juristenwitze.

Entschieden hat das Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 567/13.
Das Kündigungsschreiben war vom Prokuristen und Personalleiter mit dem Zusatz „ppa“ und zusätzlich vom Personalsachbearbeiter mit dem Zusatz „i. V.“ unterzeichnet worden. Laut Handelsregister hatte der Personalleiter nur Gesamtprokura und war lediglich zusammen mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen vertretungsberechtigt. Mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten wies der gekündigte Kläger die Kündigung „mangels Nachweises der Vertretungsberechtigung des Unterzeichners“ zurück. Das Gericht legte im Anschluss an eine frühere BAG-Entscheidung dar: „Ist der Arbeitnehmer über die Person des Personalleiters hinreichend in Kenntnis gesetzt, muss er allein aus dessen Stellung folgern, dieser habe im Verhältnis zur Belegschaft alleinige Vertretungsmacht zum Ausspruch von Kündigungen.”
Auch wenn der kündigende Personalleiter zugleich (Gesamt-) Prokurist ist und die im Handelsregister publizierte Prokura sein alleiniges Handeln nicht deckt, scheidet eine Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, aus. Nach der Auffassung des BAG genügt es völlig, dass der Kündigungsempfänger auf Grund der – ihm bekannten – Stellung des Kündigenden als Personalleiter von einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung zum alleinigen Ausspruch von Kündigungen ausgehen muss. Ob der Personalleiter zugleich eine ausreichende Vertretungsmacht als (Gesamt-)Prokurist besitzt, ist für das Gericht ohne Belang. Das gilt selbst dann, wenn der Personalleiter und Gesamtprokurist das Kündigungsschreiben mit dem Zusatz „ppa“ unterzeichnet. Dieser Zusatz soll zwar klarstellen, dass der Erklärende als Prokurist für den Inhaber handelt. Daraus lässt sich nach der Rechtsauffassung des Gerichts aber nicht schließen, er habe als Personalleiter keine alleinige Kündigungsbefugnis. Ein Gesamtprokurist zeichnet nämlich selbst dann mit dem gewöhnlichen Prokurazusatz, wenn er nur mit interner Zustimmung des anderen Gesamtprokuristen handelt.

So betitelt die neue Ausgabe - 51/2014 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Der Taxidienst "Uber" ist in aller Munde. Nach einer Studie unserer Mandantin IfD Allensbach haben bereits 64 Prozent der Bevölkerung von "Uber" gehört.
Nach dieser Studie hat sich die Bevölkerung allerdings noch keine eindeutige Meinung zu "Uber" gebildet: 38 Prozent finden es gut, dass es den privaten Taxidienst nun auch in Deutschland gibt. 28 Prozent finden dies nicht gut, 34 Prozent trauen sich bislang noch kein Urteil zu. "Uber" stand vielfach in der Kritik, weil die Fahrer keine Eignungsprüfung absolvieren müssen und man als Fahrgast mitunter weniger umfassend versichert ist. Weist man die Befragten explizit auf diese Einschränkungen hin, bewerten die Bürger den neuen Fahrdienst mehrheitlich skeptisch. Unter diesen Umständen finden 53 Prozent der Bevölkerung es nicht gut, dass es "Uber" nun auch in Deutschland gibt, lediglich 22 Prozent halten "Uber" auch dann für eine gute Sache (siehe Schaubild).

Humor: „Der Vater will seine kleine Tochter zu Weihnachten überraschen. Er streift sein Kostüm über, klebt einen Rauschebart an und klingelt an der Haustür. Als die Tochter öffnet, sagt er sein Sprüchlein auf: 'Von drauß vom Walde komm ich her. Ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr.' Da brüllt die Tochter:
'Mama, komm schnell her. Papa hat mal wieder zu viel getrunken!' ”
Quelle: FREIZEIT REVUE 50/2014.

Nach einer Studie unserer Mandantin IfD Allensbach ist die überwiegende Mehrheit der Berufstätigen zufrieden mit ihrer Arbeit: 60 Prozent sind zufrieden, 24 Prozent sogar sehr zufrieden. Lediglich 13 Prozent sind weniger oder gar nicht zufrieden mit ihrer Arbeit.
Auch wenn atypische Beschäftigungsverhältnisse wie beispielsweise befristete Verträge oder Zeitarbeit in den vergangenen Jahren zugenommen haben, ist die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten davon nicht betroffen. Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber bewegt sich in den letzten zwei Jahrzehnten weitgehend stabil um die 10 bis 11 Jahre. 1994 gaben die Berufstätigen im Durchschnitt an, 10,7 Jahre bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt gewesen zu sein. Derzeit liegt der Wert bei 10,4 Jahren (siehe Schaubild).

Der FOCUS-Journalist Christian Liebig kam am 7. April 2003 bei einem Raketenangriff vor Bagdad ums Leben. Nach seinem Tode wurde vor allem auf Initiative des Focus-Chefredakteurs Helmut Markwort zusammen mit den Eltern und der damaligen Lebensgefährtin des Journalisten, Beatrice Gräfin von Keyserlingk, die Stiftung gegründet. Bislang hat die Stiftung insbesondere eine Sekundarschule geschaffen, und sie unterstützt 20 Grundschulen sowie ein Milleniumsdorf. Die Stiftung sorgt sich um die Objekte. Die Bundesregierung wird im Kuratorium durch den parlamentarischen Staatssekretär Thomas Silberhorn vertreten. Auskünfte zu einer Mitgliedschaft erhalten Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die Wilde Gungl und die Musikkenner lassen ihn nur ungern ziehen. Aber was so Viele bedauern: Jaroslav Opela nimmt die Gelegenheit wahr, im Jubiläumsjahr der Wilden Gungl mit diesem Konzert seine 45-jährige Laufbahn als Dirigent und künstlerischer Leiter der Wilden Gungl zu beenden. Geboren im Jahre 1935 wurde er - diplomiert mit Auszeichnung - schon 1958 Dirigent und Leiter der tschechoslowakischen Staatlichen Philharmonie in Gottwaldov. Noch vor dem Prager Frühling siedelte er 1966 nach Deutschland um und wurde Meisterschüler von Rafael Kubelik und Franco Ferrara. Er dirigierte in Italien, Großbritannien, Frankreich, Österreich, Luxemburg, Griechenland, Finnland, Jugoslawien, Slowenien, Mazedonien, der Türkei, der Schweiz, in Taiwan und Südkorea. In Südkorea war er in der Saison 1971/72 Gastchefdirigent des National Symphony Orchestra in Seoul. - Jaroslav Opela ist seit 30 Jahren ein Freund unserer Kanzlei.
Die Wilde Gungl ist eines der ältesten und bedeutendsten Amateur-Orchester Deutschlands. Der Name leitet sich ab vom Tanzkapellmeister und Walzerkomponisten Josef Gungl. Die bekanntesten Mitglieder der Wilden Gungl sind Franz Strauss und sein Sohn Richard Strauss. Franz war Dirigent, Richard hat drei Jahre lang im Orchester Geige gespielt. 1985 hat die Wilde Gungl des Festmarsch C-Dur des damals 21-jährigen Richard Strauss uraufgeführt. - Carl Orff wird mit der Wilden Gungl in Verbindung gebracht. Sein Vater war Bratscher des Orchesters, der Großvater mütterlicherseits sogar Gründungsmitglied.
Den Festvortrag hält morgen Dr. Thomas Goppel.
Das Konzert beginnt um 11:00 Uhr mit einer Uraufführung „Skulpturen der Liebe”, komponiert von Wilfried Hiller. Das Konzert schließt mit der Symphonie Nr. 9 „Aus der Neuen Welt” von Antonín Dvorák. Zu früheren Aufführungen dieser Symphonie der Wilde Gungl mit Jaroslav Opela als Dirigent hieß es in der Presse: „Selten hat man in Münchner Konzertsälen so eine inspirierte Vorstellung des berühmtesten Dvorák-Werkes gehört.”