Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

So entschieden hat das Landgericht Berlin in einem Urteil mit dem Az.: 63 S 318/14. Den Grundgedanken seiner Rechtsprechung hat das Gericht so formuliert:
Nur wenn der Mieter am Ende des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen durchführt, kommen sie dem Vermieter zugute. Anders verhält es sich eben, wenn der Mieter im laufenden Mietverhältnis vor Ausspruch der Kündigung Schönheitsreparaturen veranlasst, von denen im Wesentlichen nur er selbst, nicht aber der Vermieter profitiert.

Die aus einem Blankoexemplar ausgeschnittene und auf die Telefax-Vorlage eines bestimmenden Schriftsatzes geklebte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten einer Partei erfüllt nicht die an eine eigenhändige Unterschrift nach § 130 Nr. 6 i.V.m. § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5 Zivilprozessordnung, ZPO, zu stellenden Anforderungen. So entschieden hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss mit dem Az.: III ZB 60/14. Der entscheidende Satz in der Begründung:
Es war nicht gewährleistet, dass durch die Blankounterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen wurde.

Neu: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat unter dem Az.: 5 K 526/15.KO entschieden: Kommt die Geschäftsführerin einer Unternehmergesellschaft (UG) nicht ihren Pflichten nach, für die Gesellschaft Steuererklärungen abzugeben und Steuern zu zahlen, kann sie persönlich zur Begleichung von Gewerbesteuerschulden herangezogen werden. Somit: persönliche Haftung, auch mit dem Privatvermögen.
1. Der Fall
Eine Gründerin hatte als Alleingeschäftsführerin weder Steuererklärungen abgegeben noch Steuern gezahlt. Sie wehrte sich gegen die auf der Grundlage von Steuerschätzungen von der beklagten Ortsgemeinde festgesetzten Gewerbesteuern unter anderem mit der Begründung, sie habe lediglich Verluste erwirtschaftet und deshalb Insolvenz anmelden müssen. Sie habe das Gewerbe in der Hoffnung aufgenommen, wirtschaftlich erfolgreich tätig zu werden. Da das Geschäft aber von Anfang an nicht gelaufen sei und sie über keine kaufmännische Erfahrung verfüge, sei sie überfordert gewesen.
2. Die Entscheidung
Das Gericht bejahte, dass die Geschäftsführerin persönlich haftet. Nach den steuerrechtlichen Bestimmungen müsse die Klägerin, so das Gericht, für die Steuerschulden der UG haften. Als deren Alleingeschäftsführerin habe sie ihre Pflicht, Steuererklärungen abzugeben und Steuern zu entrichten, vorsätzlich verletzt. Hierdurch sei ein Schaden in Höhe der nicht entrichteten Gewerbesteuern entstanden, für den die Klägerin einstehen müsse. Die von der start up-Unternehmerin geltend gemachte Unerfahrenheit in geschäftlichen Dingen schütze sie nicht.
3. Anmerkung
Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine GmbH mit einem geringeren Stammkapital als dem für die gewöhnliche GmbH vorgeschriebenen Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Sie kann mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden – deshalb wird sie umgangssprachlich auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet. Die UG ist als juristische Person (im Regelfall) voll körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Der Geschäftsführer kann trotz der beschränkten Haftung der Gesellschaft persönlich haften, wie das Urteil zeigt.

Der Fastfood-Konzern profitiert in Europa von illegalen Steuervorteilen, weil es Vereinbarungen mit den Finanzbehörden in Luxemburg geben soll. Trotz hoher Gewinne sei keine Körperschaftssteuer bezahlt worden, hat die EU-Kommission ermittelt. Allein 2013 habe die Tochtergesellschaft McDonald’s Europe Franchising in Luxemburg einen Überschuss von mehr als 250 Mio. Euro ausgewiesen. Wegen der eindeutigen Ermittlungsergebnisse leiteten die Brüsseler Wettbewerbshüter nun ein beihilferechtliches Prüfverfahren ein an dessen Ende McDonalds theoretisch die zu wenig gezahlten Steuer nachzahlen muss. McDonalds erklärte, sich an alle geltenden Gesetze und Regeln zu halten und Körperschaftssteuer abgeführt zu haben.
Quelle: European Circle Newsletter mit Hinweis auf tagesspiegel.de

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hätte das Arbeitsgericht Berlin anders entscheiden müssen. Das ArbG Berlin nimmt an:
Ein Urlaubsanspruch verwandelt sich mit dem Tod des Arbeitnehmers zu einem Abgeltungsanspruch der Erben. Ein Urlaubsanspruch geht folglich nach dieser Rechtsprechung mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter. Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin trägt das Az.: 56 Ca 10968/15, siehe Pressemitteilung.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anmerkung: Dieses Urteil entspricht einer Tendenz, nach welcher vermehrt von der jahrelang anerkannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - auch durch das BAG selbst - zu Lasten der Unternehmen abgewichen wird. Arbeitnehmerfreundlich kann man von einer allmählichen Renaissance des Arbeitsrechts sprechen.

Der zweite Leitsatz der Entscheidung erklärt:
Der Zusatz "soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (…) entgegenstehen" führt nicht zur Wirksamkeit der verjährungsverkürzenden Klausel, weil er seinerseits inhaltlich nicht verständlich ist und ihm im Wesentlichen die Funktion zukommt, die AGB-rechtlichen Folgen unwirksamer Klauseln zu umgehen.
So der BGH in seinem Urteil II ZR 340/14.



By Sanyam Bahga (Own work) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

Selbst die Anhänger der Sikh-Religion, die einen Turban tragen, müssen beim Motorradfahren einen Helm tragen. Entschieden hat in diesem Sinne das Verwaltungsgericht Freiburg in einem soeben bekannt gemachten Urteil vom 29.10.2015 (Az.: 6 K 2929/14, siehe Pressemitteilung). Das Gericht begründete:
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit wird durch ein Verbot nicht verletzt. Zwar leisten Sikhs bei ihrer Taufe den Eid, sich nach dem Vorbild ihres historischen Gurus bis zum Lebensende die Haare nicht zu schneiden, sie zu bedecken und mit einem Turban zu schmücken. Das Tragen eines Helmes zwinge jedoch weder zum Schneiden der Haare noch zu ihrer Entblößung in der Öffentlichkeit, so das Gericht. Zudem sei es fraglich, ob es dem Sikhs bei seinem Anliegen um Respekt für Schöpfer und Schöpfung gehe, wenn der schmückende Turban den schützenden Motorradhelm verdrängen solle.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anmerkung: Das Informationsportal über die Sikh-Religion führt aus:
„Der ADI GURU GRANTH SAHIB (AGGS) ist die Hauptquelle spiritueller und ethischer Inspiration für Sikhs. Das 1708 fertig gestellte Werk enthält zeitlose seelische Weisheiten, die einer ganzheitlichen natürlichen Lebensweise dienen. Die Verse des AGGS lobpreisen die Einheit und Unermesslichkeit der Schöpfung. Die Überwindung von Glaubensvorstellungen, das Durchschauen des weltlichen Bewusstseins und der materiellen Welt sind Hauptthemen der Schrift. Das Streben nach Seelenerkenntnis und das Führen eines tugendhaften Lebens sind zentraler Bestandteil des Sikh-Seins.”

So betitelt die Ausgabe 50/2015 der FREIZEIT REVUE das „Rechtsthema der Woche”. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.