By Sanyam Bahga (Own work) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

Selbst die Anhänger der Sikh-Religion, die einen Turban tragen, müssen beim Motorradfahren einen Helm tragen. Entschieden hat in diesem Sinne das Verwaltungsgericht Freiburg in einem soeben bekannt gemachten Urteil vom 29.10.2015 (Az.: 6 K 2929/14, siehe Pressemitteilung). Das Gericht begründete:
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit wird durch ein Verbot nicht verletzt. Zwar leisten Sikhs bei ihrer Taufe den Eid, sich nach dem Vorbild ihres historischen Gurus bis zum Lebensende die Haare nicht zu schneiden, sie zu bedecken und mit einem Turban zu schmücken. Das Tragen eines Helmes zwinge jedoch weder zum Schneiden der Haare noch zu ihrer Entblößung in der Öffentlichkeit, so das Gericht. Zudem sei es fraglich, ob es dem Sikhs bei seinem Anliegen um Respekt für Schöpfer und Schöpfung gehe, wenn der schmückende Turban den schützenden Motorradhelm verdrängen solle.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anmerkung: Das Informationsportal über die Sikh-Religion führt aus:
„Der ADI GURU GRANTH SAHIB (AGGS) ist die Hauptquelle spiritueller und ethischer Inspiration für Sikhs. Das 1708 fertig gestellte Werk enthält zeitlose seelische Weisheiten, die einer ganzheitlichen natürlichen Lebensweise dienen. Die Verse des AGGS lobpreisen die Einheit und Unermesslichkeit der Schöpfung. Die Überwindung von Glaubensvorstellungen, das Durchschauen des weltlichen Bewusstseins und der materiellen Welt sind Hauptthemen der Schrift. Das Streben nach Seelenerkenntnis und das Führen eines tugendhaften Lebens sind zentraler Bestandteil des Sikh-Seins.”