Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hätte das Arbeitsgericht Berlin anders entscheiden müssen. Das ArbG Berlin nimmt an:
Ein Urlaubsanspruch verwandelt sich mit dem Tod des Arbeitnehmers zu einem Abgeltungsanspruch der Erben. Ein Urlaubsanspruch geht folglich nach dieser Rechtsprechung mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter. Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin trägt das Az.: 56 Ca 10968/15, siehe Pressemitteilung.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anmerkung: Dieses Urteil entspricht einer Tendenz, nach welcher vermehrt von der jahrelang anerkannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - auch durch das BAG selbst - zu Lasten der Unternehmen abgewichen wird. Arbeitnehmerfreundlich kann man von einer allmählichen Renaissance des Arbeitsrechts sprechen.