Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Das Wichtigste:
Allerheiligen ist ein christliches Fest, zu dem aller Heiligen gedacht wird, auch der vielen nur Gott bekannten Heiligen.
Im 4. Jahrhundert führte die östliche Kirche den „Herrentag aller Heiligen“ ein. Die westliche Kirche folgte drei Jahrhunderte später. 835 wurde Allerheiligen für die gesamte Westkirche auf den 1. November festgelegt. Allerheiligen und Allerseelen am 1. und 2. November sind nach und nach zu einem Doppelfest verschmolzen.
Der bekannteste Brauch ist die Gräbersegnung, bei welcher die Gräber mit Lichtern geschmückt werden. Alle Bräuche sollen den Respekt und die Ehrfurcht der Lebenden vor den Toten symbolisieren. Für sehr Viele, auch für Nichtgläubige, ist es selbstverständlich, an diesem Tag möglichst die Gräber der Angehörigen zu besuchen und zu schmücken.

Erneut - dieses Mal zu Jobcentern - wurde nach § 3 Nr.2 und § 5 Abs. 1 des Informationsgesetzes entschieden:
Einem Anspruch auf Informationszugang zu den dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern steht grundsätzlich entgegen, dass die Funktionsfähigkeit der Behörde gefährdet und der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter beeinträchtigt wird. So entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren, soeben bekanntgegebenen Urteilen vom 20.10.2016 (Az.: 7 C 20.15, 7 C 23.15, 7 C 27.15 und 7 C 28.15).

Eindeutig erwiesen ist nicht, dass der Augustiner-Mönch und Theologieprofessor Martin Luther seine 95 Thesen (in lateinischer Sprache) an die Tür der Schlosskirche angeschlagen hat. Das wohl stärkste Pro-Argument ist neben der Tatsache der Legendenbildung, dass Luthers Sekretär Georg Rörer 1540 oder 1544 in einer Bearbeitung zum Neuen Testament notiert hat: „Am Vorabend des Allerheiligenfestes des Herrn im Jahre 1517 sind von Doktor Martin Luther Thesen über den Ablass an die Türen der Wittenberger Kirchen angeschlagen worden.“ Die 95 Thesen finden Sie vollständig über die Suchmaschinen direkt mit dem Suchwort „ 95 Thesen”.
In diesen Thesen griff Luther aus seiner Sicht - auf Grundlage der Bibel - umfassend die damals vorherrschende Ansicht an, eine Erlösung von der Sünde sei durch einen Ablass in Form einer Geldzahlung möglich. These 50-51 (übersetzt): „Wenn der Papst die Erpressungsmethoden der Ablassprediger kennen würde, würde er davon nicht den Petersdom in Rom bauen lassen.” Derart wirkungsvoll war dieser Angriff aus einer Reihe von Gründen. Er entsprach dem Interesse der Landesfürsten, wie dem Landesherrn von Luther, Kurfürst Friedrich III. von Sachsen. Die Landesherrn mussten daran interessiert sein, dass nicht weiterhin in großem Ausmaß Gelder nach Rom abfließen. Insgesamt herrschten in der Kirche Missstände. Die kirchlichen Würdenträger wurden aus guten Gründen der allgemeinen Korruption verdächtigt. Und nicht zuletzt: Generell lagen die sozialen und politischen Lebensverhältnisse völlig im Argen.
In der Wissenschaft wird übrigens die Ansicht vertreten, dass Luthers Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation” für die Einleitung der Reformation von noch größerer Bedeutung gewesen sei als die 95 Thesen.

In der Schweiz wurde ein Urteil erlassen, das genauso für Deutschland gelten muss. Der Kernsatz:
„Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit – und damit auch der Informationsauftrag der Presse – schliesst ökonomische Sachverhalte mit ein und rechtfertigt grundsätzlich auch die Berichterstattung über Dienstleister, insbesondere über solche, welche einerseits die Öffentlichkeit selber suchen und andererseits in Branchen mit erhöhten Ansprüchen an die Vertrauenswürdigkeit tätig sind.”
So entschieden hat das Sanktionsgericht St. Gallen unter dem Aktenzeichen BO.2016.5.
Zum Sachverhalt gab das Kantonsgericht in dem Urteil an:
Ein Rechtsberater und Schuldensanierer klagte gegen eine Zeitung auf Persönlichkeitsverletzung, weil die Zeitung einen Artikel publiziert hatte, in welchem auf Vorstrafen (vgl. etwa BGE 6B_478/2013) und gegen den Kläger hängige Betreibungen verwiesen wurde.
Über das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Publikation hinaus interessiert in Deutschland dieser Zusatz der Urteilsbegründung zum schweizerischen Recht:
Er beteuert zwar zu Recht, dass der Beruf 'Rechtsberater' keine geschützte Bezeichnung sei", ...

Der Bundesgerichtshof hat anschaulich in einem nun im Volltext bekanntgegebenen Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 261/15 - geschildert, wie ein Verwalter in einer Eigentümerversammlung seine Neutralitätspflicht gravierend verletzt hat.
„Das Versammlungsprotokoll enthält keinen Hinweis darauf, dass sich ein Gesprächsbedarf während einer Diskussion zu einem Tagesordnungspunkt ergeben hatte und deshalb aus den Reihen der Wohnungseigentümer der Wunsch nach einem Beratungsgespräch mit ihrem Rechtsanwalt geäußert worden war. ... Damit fehlte es nicht nur an dem erforderlichen sachlichen Grund für eine Unterbrechung; vielmehr war die Vorgehensweise des Versammlungsleiters auch geeignet, bei den ausgeschlossenen Wohnungseigentümern den Anschein zu erwecken, dass die Verwalterin einseitig die Interessen einer Eigentümergruppe wahrnimmt und damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstößt.
Eine Unterbrechung der Eigentümerversammlung ohne eine zumindest ungefähre vorhergehende Festlegung der Unterbrechungsdauer ist mit einer ordnungsmäßigen Versammlungsführung nicht vereinbar.

Anmerkungen:
1.
Das Urteil verdeutlicht auch, dass Beschlüsse der WEG angefochten werden müssen. Im entschiedenen Fall war nicht angefochten worden. Deshalb ließ der BGH dahin gestellt, ob die ermessensfehlerhafte Unterbrechung der Eigentümerversammlung nach § 46 Abs.1 Satz 2 die Anfechtbarkeit des im Anschluss an die Unterbrechung gefassten Beschlusses zur Folge hatte.
2.
§ 46 Abs. 1 WEG bestimmt:
(1) Die Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer ist gegen die übrigen Wohnungseigentümer und die Klage des Verwalters ist gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Sie muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. Die §§ 233 bis 238 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
3.
In einem zweiten Urteil, ebenfalls vom 8. Juli 2016, - V ZR 261/15 - , veröffentlichte der BGH folgenden Leitsatz in einer rechtsähnlichen Angelegenheit:
Die Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümern und ihrem Prozessbevollmächtigten entspricht nur bei Vorliegen besonderer Umstände ordnungsmäßiger Durchführung der Versammlung.

So betitelt die Ausgabe 46/2016 der FREIZEIT REVUE das „Rechtsthema der Woche”. Weitere Informationen finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

So betitelt die Ausgabe 45/2016 der FREIZEIT REVUE das „Rechtsthema der Woche”. Weitere Informationen finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Eine Ausnahme stammt aus der „Vormärz-Revolution”:
Das Leben der Vornehmen ist ein langer Sonntag (Karl Georg Büchner).
Anmerkung:
Das Leben und das Werk Büchners kann schon deshalb für Sie interessant sein, falls Sie es nicht ohnehin schon gut genug kennen: Ein Beispiel für die immense Hinterlassenschaft und bleibende Wirkung eines kurzen Lebens. Nur 23 Jahre hat er gelebt.
Büchner lebte vom 17. Oktober 1813 bis 19. Februar 1837. Er war in Hessen beheimatet: Schriftsteller, Mediziner, Naturwissenschaftler und Revolutionär.
Studiert hat er ab 1831 in Straßburg und ab 1833 Gießen. In Gießen stieß er zur radikalen Freiheitsbewegung und gründete 1834 die »Gesellschaft für Menschenrechte«, um die reaktionären Verhältnisse in Hessen zu ändern. 1835 floh er wegen seiner politischen Flugschrift »Der Hessische Landbote« nach Straßburg. Büchner legte 1836 eine medizinische Arbeit über Nervensysteme der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vor und wurde zum Doktor der Philosophie ernannt. Im Oktober 1836 zog er nach Zürich, hielt im November seine Probevorlesung über die Schädelnerven und wurde zum Privatdozenten ernannt. Er starb in Zürich an Typhus.
Er gehört zu den bedeutendsten Literaten des Vormärz, also des Geschehens vor der Märzrevolution im Jahr 1848. Teile von Büchners Werk zählen zur bedeutendsten Exilliteratur. Seine Werke:
Die erwähnte Flugschrift: Der Hessische Landbote, 1834 – zusammen mit Weidig
Drama: Dantons Tod, 1835
Erzählung: Lenz, 1835
Lustspiel; Leonce und Lena, 1836
Drama: Woyzeck, 1837 (nur ein Fragment)
Drama über Pietro Aretino (verschollen)
Übersetzungen von zwei Dramen Victor Hugos: Lucretia Borgia, 1835, und Maria Tudor, 1835.

Wie viele Albert Einsteins braucht man, um eine Glühlampe zu wechseln? Das hängt von der Geschwindigkeit des Wechslers und der Masse der Lampe ab. Es könnte einfacher sein, die Glühlampe so zu lassen, wie sie ist... . Alles ist relativ.

James Bond fährt mit seinem neuen Sportwagen zu einem Date. Er schreibt einen Zettel, auf dem steht: "Stehlen zwecklos! 007!" Nach dem Vergnügen ist das wundervolle Unikat verschwunden, aber ein neuer Zettel liegt dort, wo sein Wagen war. Auf dem Zettel steht: "Verfolgung zwecklos! Hamilton!"
Quelle: frei nach Playboy