Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Die Telefaxwerbung bleibt höchstrichterlich grundsätzlich rechtswidrig.
Ein Versender hatte geltend gemacht, die vom BGH entwickelten Grundsätze würden heute nicht mehr greifen, weil immer häufiger Telefaxsendungen unmittelbar auf den PC geleitet werden würden und am Bildschirm entschieden werden könne, ob sie ausgedruckt werden sollen oder nicht.
Diesem Argument hält der I. Zivilsenat des BGH in seinem neuen Urteil I ZR 167/03 entgegen, „dass mit dem Computerfax auch das massenhafte Versenden von Telefaxsendungen erleichtert worden ist. Die belästigende Wirkung einer einzelnen Telefaxsendung mag [beim Computerfax] gering sein. Bei diesen Werbeformen, die - wenn zulässig - ohne großen Aufwand in erheblichen Stückzahlen versandt werden könnten, ist für die Frage der unzumutbaren Belästigung nicht auf die einzelne Zusendung, sondern auf das Massenphänomen abzustellen. ...”.

So betitelt die neue Ausgabe - 49/2006 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

So betitelt die neue Ausgabe - 48/2006 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Das Landgericht München I hat in einem Beschluss Az.: 9 0 19507/06, über den wir an dieser Stelle bereits in einem anderem Zusammenhang am 20. November berichtet haben, die Entgegnung beurteilt::
Zu keinem Zeitpunkt habe ich Firmenkonten für illegale Geldtransfers genutzt.
Wer so entgegnet, „erwidert nicht mit einer Tatsachenbehauptung, sondern mit einer rechtlichen Bewertung, keine illegalen Finanztransfers vorgenommen zu haben”.
Eine Erwiderung mit einer rechtlichen Bewertung ist jedoch nicht gegendarstellungsfähig.

Der FOCUS hatte völlig korrekt berichtet:
Die BaFin prüft, ob Führungskräfte wie Ex-Chef ... Firmenkonten nutzten.”
Der Ex-Chef wollte gegendargestellt haben:
Zu keinem Zeitpunkt habe ich Firmenkonten ... genutzt.”
Das Landgericht München I hat in seinem Beschluss Az.: 9 0 19507/06 klar zugunsten des FOCUS entschieden:
„In der Erstmitteilung ... wird lediglich über eine Prüfung der BaFin Berichtet. Dass eine solche Prüfung erfolgt, wird aber vom Antragsteller nicht bestritten.”

So betitelt die neue Ausgabe - 47/2006 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

„Stimmt es, dass Du einen superfaulen Hahn hast?” - ”Das kann man sagen. Wenn morgens der Hahn des Nachbarn kräht, nickt meiner nur zustimmend mit dem Kopf”.
Nach „Frau im Trend” 45/2006.

Im Volltext liegt noch kein Urteil vor. Aber nach einer Pressemitteilung Nr. 68/06 gab das BAG mit sechs Entscheidungen seine Domino-Theorie auf.
Bislang hatte das BAG sämtliche Kündigungen für rechtsunwirksam erklärt, wenn auch nur einem Mitarbeiter nicht gekündigt wurde, weil bei ihm die Punktzahl falsch ermittelt worden war.
Nun gilt: War dem klagenden Mitarbeiter auch bei richtiger Aufstellung der Rangliste zu kündigen, so ist diese Kündigung rechtswirksam.
Anmerkung: Der rechtsmethodische Grundsatz der Gleichbewertung des Gleichsinnigen unterstützt nun zusätzlich das ohnehin grundsätzlich geltende Kausalitätsprinzip auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Eine Unregelmäßigkeit soll nicht mehr jedem zugute kommen. Geurteilt wird vielmehr individuell nach der Kausalität.

Ein Porträt und ein Interview, die Sie wohl von Anfang bis Ende lesen werden. Einige Sätze aus dem morgen erscheinenden FOCUS:
„In der Schule, wo er anfangs brillierte, konnte er sich in der sechsten Stufe nur noch in die Rolle des Klassenclowns retten. Deshalb leisteten sich die besorgten Eltern - der Vater war ein erfolgreicher Anwalt - für ihr unterfordertes Kind nun die Lakeside School ... Die Lakeside School ermöglichte den Schülern den Zugang zu Computern ...
Bill brachte sich selbst das Programmieren bei und schlich sich oft auch mitten in der Nacht ins Schulgebäude - nur um festzustellen, dass sein zwei Jahre älterer Freund Paul Allen schon am Terminal saß. ...
Im Herbst 1973 schrieb er sich in Harvard ein, um Jura zu studieren. Doch glücklich wurde er dort nicht. Oft saß er deprimiert in seinem Zimmer und fragte sich, was er mit seinem Leben anfangen sollte. ...Der Anwaltssohn brach die Uni ab und gründete mit seinem Freund Allen die Firma Micro-soft (der Bindestrich im Namen, der sich aus 'Microcomputer' und 'Software' zusammensetzte, fiel später weg. ... Die Frage, ob er glaube, Träger einer Mission zu sein, beantwortete Gates später unmissverständlich mit ja. ..
'Wer denkt, dass ich weniger arbeite, nur weil ich geheiratet habe, irrt sich', so Gates.
Ein besonderes Faible hat Gates für die Produkte aus dem Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen ...”

Für TV Digital darf nach einem Beschluss mit dem Az.: 315 0 856/06 nicht mehr geworben werden:
„Europas größte Programmzeitschrift für digitales Fernsehen”.
Und ebenso nicht mehr:
„Marktführer unter den TV-Zeitschriften für digitales Fernsehen”.
Wir werden weiter berichten.