Im Volltext liegt noch kein Urteil vor. Aber nach einer Pressemitteilung Nr. 68/06 gab das BAG mit sechs Entscheidungen seine Domino-Theorie auf.
Bislang hatte das BAG sämtliche Kündigungen für rechtsunwirksam erklärt, wenn auch nur einem Mitarbeiter nicht gekündigt wurde, weil bei ihm die Punktzahl falsch ermittelt worden war.
Nun gilt: War dem klagenden Mitarbeiter auch bei richtiger Aufstellung der Rangliste zu kündigen, so ist diese Kündigung rechtswirksam.
Anmerkung: Der rechtsmethodische Grundsatz der Gleichbewertung des Gleichsinnigen unterstützt nun zusätzlich das ohnehin grundsätzlich geltende Kausalitätsprinzip auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Eine Unregelmäßigkeit soll nicht mehr jedem zugute kommen. Geurteilt wird vielmehr individuell nach der Kausalität.