Das Landgericht München I hat in einem Beschluss Az.: 9 0 19507/06, über den wir an dieser Stelle bereits in einem anderem Zusammenhang am 20. November berichtet haben, die Entgegnung beurteilt::
Zu keinem Zeitpunkt habe ich Firmenkonten für illegale Geldtransfers genutzt.
Wer so entgegnet, „erwidert nicht mit einer Tatsachenbehauptung, sondern mit einer rechtlichen Bewertung, keine illegalen Finanztransfers vorgenommen zu haben”.
Eine Erwiderung mit einer rechtlichen Bewertung ist jedoch nicht gegendarstellungsfähig.