Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Frage an Ulrike Schümann, Aktivensprecherin der deutschen Olympiasegler, in der neuesten Ausgabe des segel JOURNAL, - herausgegeben von unserem Mandanten atlas Verlag:
Drei Dinge, die an Bord völlig nutzlos sind?
Ulrike Schürmann:
„Da gibt es mehr als drei ... Ärzte und Rechtsanwälte, nasse Streichhölzer, stumpfe Cutter und Leute, die alles besser wissen”.

Das Amtsgericht Koblenz hat in einem eBay-Fall ohne Besonderheit die allgemeinen Grundsätze angewandt, so wie sie für jeden anderen Kauf praktiziert werden. Az.: 151 C 624/06. Das heißt:
„Ist ein Ort für eine vertraglich geschuldete Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, hat gem. § 269 I BGB die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner der Leistung zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hat. ... Leistungs- und Erfüllungsort der Verpflichtung des Bekl. [Anmerkung: des Verkäufers] aus dem Kaufvertrag zur Übertragung und Übereignung der Sättel war somit mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung im Kaufvertrag der Wohnsitz des Bekl., eine Abholung der gekauften und bezahlten Sättel dort durch den Kläger wurde im Kaufvertrag gerade nicht ausgeschlossen.”
Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Oberlandgericht Düsseldorf hat in einem rechtskräftigen Urteil eine Irreführung verneint; Az.: I-20 U 188/05. Eine Kanzlei bildete in ihrem Internetauftritt ein Schloss ab. Es ergab sich jedoch aus den Umständen, dass die Kanzlei nicht im Schloss residiert, sondern in der Nähe des Schlosses arbeitet.

Im neuen Fall hatte der Verfügungskläger zwar einen Zwangsmittelantrag gestellt und eine Ausfertigung der einstweiligen Verfügung innerhalb der Monatsfrist zugestellt. Aber:
„Diese Ausfertigung war weder von der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle unterschrieben, noch mit dem Gerichtssiegel versehen und konnte damit nicht Gegenstand einer wirksamen Zustellung sein. ... Zwar hat der Verfügungskläger durch den Zwangsmittelantrag vom 1. 11. 2006 die Vollziehung betrieben. ... Diese Vollziehung ist nach Urteil des Landgerichts München I, Az.: 9 0 18120/06, nachlesen.

Aus dem Titelthema des FOCUS dieser Woche:
Eine Art Gottesinstinkt vermuten Soziobiologen wie Eckart Voland von der Universität Gießen. 'Die Religion ist nicht einfach so vom Himmel gefallen. Sie ist ein Produkt der Naturgeschichte.' So wie ein Kind mit der Fähigkeit zur Sprache zur Welt kommt, besitze es auch eine komplexe, genetisch verankerte religiöse Grammatik. Da Religion derart viel Aufwand vom Menschen verlange, sei zu erwarten, dass sie tatsächlich einmal einen Überlebensvorteil gebracht hat ... Die Atmosphäre [in einer Kirche in der Fußgängerzone] erinnert an einen Satz des Theologen Johann Baptist Metz: 'Die kürzeste Definition von Religion: Unterbrechung'.”

Religionsphilosoph Eugen Biser:
Ich halte den Ausdruck 'Achse des Bösen' für verhängnisvoll und fatal, etwas derartiges gibt es nicht. Es gibt Menschen, die selbstverständlich auch aus religiösen Motiven andere und sich selber vernichten, aber das geht natürlich auf ein fundamentales Missverständnis ihrer eigenen Religiosität zurück, und deswegen sollte dieses Wort eigentlich nie gebraucht worden sein. Wir müssen gerade mit dem Islam eine Verständigung anzielen. Wenn es irgendeine Weltreligion gibt, in der das Prinzip des Dialogs allerhöchste Aktualität hat, unbedingt zum Zug gebracht werden müsste, dann ist es der Islam, und da gibt es sicher eine Menge von positiven Anknüpfungspunkten, so dass alle vernünftigen Anhänger dieser Religion uns in dieser Überzeugung zustimmen würden, dass es um die Förderung des Lebens geht und nicht um die Vernichtung des Lebens.”
Quelle: Plädoyer für einen großherzigen Gott, Michael Broch im Gespräch mit Eugen Biser, hier zu Bibeltext: Exodus 20,2.13; Deuteronomium 5,6.17.

Prof. Eugen Biser, von 1974 bis 1989 Inhaber des renommierten Guardini-Lehrstuhls für Christliche Weltanschauung und Religionsphilosophie an der Universität München:
Wir sind immer noch in den Kinderschuhen des Christentums, und die ganze Kirchengeschichte ist ein einziger Beweis. Solange Christen mit Christen so umgehen, wie man seit altersher mit Andersdenkenden, Häretikern oder mit konfessionell Verschiedenen umgegangen ist, bis hin zu den Religionskriegen, dem schrecklichen dreißigjährigen Krieg und allen Folgekriegen, die ja nur getarnte Religionskriege waren, solange das gegeben ist, ist es nicht möglich, in die wirkliche Tiefe des Christentums einzudringen. Wir müssen endlich lernen, friedlich miteinander umzugehen, dann hätten wir die Voraussetzung, um die höheren Stufen der christlichen Wahrheit ersteigen und erreichen zu können.
Quelle:Plädoyer für einen großzügigen Gott, Michael Broch im Gespräch mit Eugen Biser, hier zu: Korinther 2,15-3,2.

„Was hat man an 24. Dezembern nicht schon alles für Quatsch geschenkt bekommen, ich erinnere nur an den Briefbeschwerer aus Stein, über den sich wohl nur wirklich freuen kann, wer auf einer sehr stürmischen Insel ohne Internetanschluss lebt, deshalb auf Briefverkehr angewiesen und sentimental veranlagt ist, also traurig wäre, wenn etwas wegweht. ...”
Johanna Adorján in der FAS von heute. Hinweis: In Irschenhausen gibt's im Freien auch Steine.

Der für die WirtschaftsWoche von unserer Mandantin IRES erstellte Faszinationsatlas stimmt hoffnungsfroh. Bei einer Skala von 0,0 bis - bestens - 10,0 ist die Faszination von 2004 auf 2006 gestiegen für:
Familie von 7,6 auf 8,3
Treue von 7,4 auf 7,9
Kinder und Leistung von 7,3 auf 7,8
Zukunft von 7,0 auf 7,6.
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Die Faszination für den Ruhestand ist dagegen entsprechend von 6,2 auf 5,6 in der Skala gesunken.

Neuerdings musste wieder zu Minu B. gestritten werden. Sie hat verloren; gegen BUNTE. Beantragt wurde für Minu B., dass nicht mehr erklärt werde, sie sei Iranerin.
Das Landgericht Berlin urteilte:
Erstens wurde - anders als für Minu B. behauptet - in der BUNTE sowieso nicht erklärt, Minu B. sei Iranerin. Zur Information für den Leser: Sie hat nur einen iranischen Vater und möchte offenbar nicht als Iranerin gelten.
Zweitens und drittens, so das Gericht:
„Soweit die Klägerin ihren Unterlassungsanspruch darauf stützt, dass überhaupt nicht über ihre privaten Verhältnisse hätte berichtet werden dürfen, rechtfertigt das den gestellten Unterlassungsantrag, der sich auf eine konkrete Falschbehauptung bezieht, nicht. Unabhängig davon wäre der Hinweis darauf, dass die Klägerin einen iranischen Vater hat, wenn über sie im Zusammenhang mit ihrem Ehemann berichtet werden würde, auch nicht unzulässig. Denn dieser zutreffende Hinweis ist nicht geeignet, in einer Weise in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin einzugreifen, die einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen würde.”
Als der BUNTE-Artikel veröffentlicht wurde, war Herr Fischer nicht mehr im Amt, der Artikel befasste sich aber mit einem Vorgang, der in die Ministerzeit zurückreichte. Das Urteil problematisiert diese Terminfrage nicht.
Hier können Sie das Urteil des Landgerichts Berlin, Az.: 27 0 813/06, nachlesen.
Soeben wurde gegen das Urteil für Minu B. Berufung eingelegt.