Neuerdings musste wieder zu Minu B. gestritten werden. Sie hat verloren; gegen BUNTE. Beantragt wurde für Minu B., dass nicht mehr erklärt werde, sie sei Iranerin.
Das Landgericht Berlin urteilte:
Erstens wurde - anders als für Minu B. behauptet - in der BUNTE sowieso nicht erklärt, Minu B. sei Iranerin. Zur Information für den Leser: Sie hat nur einen iranischen Vater und möchte offenbar nicht als Iranerin gelten.
Zweitens und drittens, so das Gericht:
„Soweit die Klägerin ihren Unterlassungsanspruch darauf stützt, dass überhaupt nicht über ihre privaten Verhältnisse hätte berichtet werden dürfen, rechtfertigt das den gestellten Unterlassungsantrag, der sich auf eine konkrete Falschbehauptung bezieht, nicht. Unabhängig davon wäre der Hinweis darauf, dass die Klägerin einen iranischen Vater hat, wenn über sie im Zusammenhang mit ihrem Ehemann berichtet werden würde, auch nicht unzulässig. Denn dieser zutreffende Hinweis ist nicht geeignet, in einer Weise in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin einzugreifen, die einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen würde.”
Als der BUNTE-Artikel veröffentlicht wurde, war Herr Fischer nicht mehr im Amt, der Artikel befasste sich aber mit einem Vorgang, der in die Ministerzeit zurückreichte. Das Urteil problematisiert diese Terminfrage nicht.
Hier können Sie das Urteil des Landgerichts Berlin, Az.: 27 0 813/06, nachlesen.
Soeben wurde gegen das Urteil für Minu B. Berufung eingelegt.