Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Das Evangelium nach Matthäus, 28, 1-10

Nach dem Sabbat, am Sonntagmorgen, machten sich Maria aus Magdala und die andere Maria schon sehr früh auf den Weg, um nach dem Grab zu sehen. Plötzlich gab es einen starken Erdstoß, und ein Engel Gottes kam vom Himmel herab. Er trat an das Grab, rollte den Stein weg und setzte sich darauf. Er leuchtete wie ein Blitz, und sein Gewand war schneeweiß. Die Soldaten erschraken vor ihm so sehr, daß sie zitterten und wie tot dalagen.
Der Engel sagte zu den Frauen: «Habt keine Angst! Ich weiß, ihr sucht Jesus, der ans Kreuz genagelt wurde. Er ist nicht hier, er ist auferstanden, so wie er selbst es vorausgesagt hat. Kommt her und seht die Stelle, wo er gelegen hat. Und jetzt geht schnell zu seinen Jüngern und sagt ihnen: ‹Gott hat ihn vom Tod erweckt! Er geht euch voraus nach Galiläa, dort werdet ihr ihn sehen.› Ihr könnt euch auf mein Wort verlassen.»
Erschrocken und doch voller Freude liefen die Frauen vom Grab weg. Sie eilten zu den Jüngern, um ihnen alles zu erzählen.
Plötzlich stand Jesus vor ihnen und sagte: «Seid gegrüßt!» Die Frauen fielen vor ihm nieder und umfaßten seine Füße. «Habt keine Angst!» sagte Jesus zu ihnen. «Geht und sagt meinen Brüdern, sie sollen nach Galiläa gehen. Dort werden sie mich sehen.»

Geklagt hatte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), nachdem die Arbeitgeberin, ein kommunales Nahverkehrsunternehmen, in Anbetracht eines nahenden Arbeitskampfes die Arbeitnehmer aufgefordert hatte, unter Angabe von Name und Personalnummer mitzuteilen, ob man Mitglied in der GDL ist oder nicht. Die Gewerkschaft sah mit dieser Frage ihre durch Az. 1 AZR 257/13) pflichtete der Gewerkschaft bei, dass die konkrete Fragebogenaktion die kollektive Koalitionsfreiheit der GDL verletze. Nach Auffassung des Gerichts schützt Art. 9 Abs. 3 GG auch Arbeitskampfmaßnahmen. Die geforderte Auskunft zielte nach der Art und Weise der durchgeführten Befragung während einer laufenden Tarifauseinandersetzung mit Streikandrohung insgesamt darauf ab, den Verhandlungsdruck der GDL unter Zuhilfenahme ihrer Mitglieder zu unterlaufen, ohne dass dies gerechtfertigt war, so das Gericht.

Wir berichten auch regelmäßig über die Rechtsprechungspraxis zur Zulässigkeit sog. „Blickfangwerbung“ mit Sternchenhinweis; vgl. zuletzt etwa Einträge vom 12.05.2011 und 16.09.2010.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat nun ein weiteres Urteil Az. 3 U 210/14 zur Problematik erlassen.
Der Fall
Der Beklagte hatte in einer Fußnote zum Preisnachlass anstatt einer voll ausformulierten Erläuterung zum Sternchen lediglich ausgeführt: “Nähere Bedingungen und ausgewählte Lieferanten finden Sie im Internet unter www. … .de/xxxxbedingungen.”
Die Entscheidung
Das Gericht hat ausdrücklich darauf abgestellt, dass bei einer Werbung in einem Printmedium mit einem sog. Sternchenhinweis der erläuternde Hinweis nicht erst auf einer Internetseite zu finden sein darf. Denn dieses widerspreche dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG. Entscheidend für das Gericht war insbesondere auch, dass sich die Preisnachlasswerbung blickfangmäßig auf das gesamte Sortiment an A., B. und C. bezieht. Nach ständiger Rechtsprechung müssen Einschränkungen in diesem Fall auch am Blickfang teilhaben.

So betitelt die Ausgabe 15/2015 der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

So titelt im FOCUS von heute Helmut Markwort in seinem Tagebuch des Herausgebers.

Gleichzeitig berichten heute die Medien als Neuigkeit „Tsipras stoppt Reformen und reißt [zusätzlich] 20-Milliarden-Loch in griechischen Haushalt” (FOCUS ONLINE, sich auf den SPIEGEL beziehend).

Helmut Markwort weiter in seinem Tagebuch von heute, 28. April:
„.... Wegen Griechenland scheitert der Euro nicht. Falls das Land, das sich mit manipulierten Zahlen in die Währungsgemeinschaft geschwindelt hat, sie wieder verlässt, scheitert weder der Euro noch Europa.
Im Gegenteil: Die Gemeinschaft ist einen unseriösen Schuldner los. Viele Partnerstaaten werden erleichtert sein.
Die Kanzlerin ist viel zu klug und zu vorsichtig, um es jemals selbst auszusprechen, aber selbstverständlich hat sie die Analyse der Bundesbank gelesen: Es sei verkraftbar, wenn ein Mitgliedsstaat pleitegeht.”
Zitiert aus der FOCUS-Ausgabe (14/2015) von heute.

So betitelt die Ausgabe 14/2015 der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.




„In Netzdebatten diskutieren FOCUS-Leser wieder über den gereckten Mittelfinger , den wir einst der schönen Göttin Aphrodite anmontiert hatten.
Fünf Jahre ist es her, dass wir mit diesem satirischen Titelbild eine Geschichte über die Finanzmanipulationen griechischer Politiker illustriert hatten.
Die Fakten wurden im Lauf der Jahre bestätigt. Die Folgen für FOCUS sind vielen Lesern vertraut. Jahrelang liefen in Athen Gerichtsverfahren gegen Mitarbeiter unseres Magazins.
Mehr als 200 Anwälte hatten sich als Nebenkläger in die Verfahren gedrängt. Offensichtlich spekulierten sie auf einen Batzen vom erhofften Schmerzensgeld. Die Verhandlungen wurden oft unterbrochen vom „Nazi”-Geschrei des Publikums.
Als schließlich auch der letzte von insgesamt 13 FOCUS-Mitarbeitern freigesprochen wurde, verschwanden die Akten im Archiv des Gerichts, aber die Liebesgöttin mit dem Finger blieb im öffentlichen Gedächtnis.
Alle Fernsehsender hatten sie x-mal gezeigt und mit entsprechenden Kommentaren zu einem feindseligen Symbol stilisiert, auch für die Millionen Griechen, die keine Chance hatten, den Text im FOCUS zu lesen. Im Wahlkampf trugen Anhänger der linken Bewegung Syriza unser Titelbild durch die Straßen.”

Quelle: Helmut Markwort, Tagebuch des Herausgebers, im neuen FOCUS 13/2015. Es liegt nahe, dass beim Stammtisch von Helmut Markwort, morgen im Bayerische Rundfunk von 11:00 bis 12:00 Uhr (Fernsehen Drittes Programm), die Vorgänge von vor fünf Jahren zur Sprache kommen werden. Wir waren damals als FOCUS-Kanzlei beratend eingebunden und haben das Verfahren auch in Athen beobachtet.

Die Entscheidung VII ZR 185/14 des BGH ( Pressemitteilung Nr. 39/2015 des BGH) wurde sofort von den Medien verbreitet.
Sie schränkt die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter weiter ein und stellt klar: Schönheitsreparaturen dürfen nur dann auf den Mieter abgewälzt werden, wenn die Wohnung bei Einzug schon vom Vormieter oder Vermieter renoviert worden ist. Eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist laut BGH unwirksam. Denn nach der mieterfeindlichsten Auslegung wird der Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters verpflichtet und dies führt nach der Auffassung des Gerichts sogar dazu, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben muss als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat. Weiterhin maßgeblich ist, dass der Mieter nur zu den auf seine eigene Vertragszeit entfallenden Renovierungsleistungen verpflichtet werden darf.

Laut einer Studie unserer Mandantin IfD Allensbach findet es im Moment zwar noch eine deutliche Mehrheit von 65 Prozent der Bevölkerung wichtig, dass Schüler in der Grundschule neben der Druckschrift auch weiterhin eine Form der Schreibschrift lernen. Auch Eltern mit schulpflichtigen Kindern unter 14 Jahren sehen das so: von ihnen halten 63 Prozent das Erlernen der Schreibschrift für wichtig, nur 27 Prozent sehen das anders.
Dabei gibt es allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen: Von den 45-Jährigen und Älteren sprechen sich mehr als drei Viertel für die Beibehaltung der Schreibschrift in der Grundschule aus, von den 30- bis 44-Jährigen 58 Prozent. Bei den Unter-30-Jährigen ist das Stimmungsbild dagegen geteilt: 43 Prozent halten die Beibehaltung der Schreibschrift nicht für wichtig, 40 Prozent halten sie dagegen für wichtig (Schaubild).

"Im Protokoll über die Sitzung zur Frauenquote in Aufsichtsräten am Freitag ist festgehalten: 'Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen.'
Warum gab es keine Gegenstimmen? Wo waren die Abgeordneten der Union, die in kleinen und größeren Kreisen und auch mir persönlich erklärt haben, dass die staatliche Zwangsquote Eigentumsrechte und die Freiheit der Unternehmer verletzt?
Sie waren gar nicht im Saal. Viele Abgeordnete von CDU und CSU, vor allem Mitglieder des Wirtschaftsflügels, schwänzten die Abstimmung aus unterschiedlichen Motiven. Die einen wollten sich dem Fraktionszwang entziehen und nicht durch sichtbares Aufstehen - das war die Abstimmungsmethode - einer Regelung zustimmen, die sie für falsch hielten.
Andere wollten nicht gegen die Zwangsquote stimmen und damit ihren Chefs Angela Merkel und Volker Kauder demonstrieren, dass sie von der Parteilinie abweichen.
... Eine namentliche Abstimmung, bei der jeder Farbe bekennen muss, hatte keine Fraktion beantragt.
Es war Freitag, und da herrscht die größtmögliche Koalition. Keiner will schuld daran sein, dass der Kollege nicht frühzeitig ins Wochenende fahren kann."
Quelle: Helmut Markwort, Tagebuch des Herausgebers, FOCUS von gestern, Samstag, Ausgabe 12/2015.