Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 14.2.2019, Az. 6 U 2188/18, es kann jedoch beim Bundesgerichtshof Revision eingereicht werden. Das OLG hat nämlich die Revision zugelassen, weil über die maßgeblichen Vorschrift im Gaststättengesetz noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist. Das ist die Frage, ob ein Brötchen eine zubereitete Speise ist. Nun aber von vorne:
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