Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 25.7.2019, Az. 2 U 73/18.

BAG, Beschluss vom 07.08.2019 - 5 AZB 16/19 –

Oberlandesgericht München, Urteil vom 14.2.2019, Az. 6 U 2188/18, es kann jedoch beim Bundesgerichtshof Revision eingereicht werden. Das OLG hat nämlich die Revision zugelassen, weil über die maßgeblichen Vorschrift im Gaststättengesetz noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist. Das ist die Frage, ob ein Brötchen eine zubereitete Speise ist. Nun aber von vorne:

BGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - I ZB 34/17: „KNEIPP” gewinnt gegen „Kneipp-Aktionstage”. Urteil vom BGH bekannt gegeben gestern, 28.8.2019.

Sonst weisen wir nie an dieser Stelle auf Presseartikel hin. Eine Ausnahme: Allmählich wird klar, dass mit der Grünenpolitik Maß und Ziel nicht verloren gehen dürfen. Siehe bitte:

BVGer vom 30.04.2019 (B-6173/2018)

Der Amtsrichter stolpert und fällt über die Schwelle in den Sitzungssaal. Daraufhin sagt der Staatsanwalt: „Bleiben Sie nur liegen, das Landgericht hebt Sie doch eh wieder auf."

Bundesgericht (BGer) Entscheid vom 09.04.2019 (4A_503/2018).