Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Hans-Jürgen Papier, lange Zeit der höchste Richter Deutschlands, beobachtet mit Sorge, wie der Rechtsstaat zunehmend erodiert. So überschreibt der gestern erschienene STERN ein dringend zu empfehlendes Interview. Zu diesem Interview sollte neben einem demnächst zur Ökodiktatur erscheinenden Buch Papiers: „Die Warnung” ergänzend beispielsweise das Buch beachtet werden, über das wir vor wenigen Tagen, am 21.10.2019, an dieser Stelle berichtet haben: „Urteil: Ungerecht. Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt" von Amtsrichter Thorsten Schleif.
Prof. Hans-Jürgen Papier hat seit dem 1.1.1992 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Öffentliches Sozialrecht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München inne. Wenn eine kurze persönliche Anmerkung erlaubt ist: Die Verf. dieses Beitrags hat bei Prof. Papier gehört. Der Senior unserer Kanzlei ist Hon.-Prof. an dieser Fakultät.
Zum Wettbewerbsrecht hat sich zuletzt das BVerfG am 8.10.2019 zu einem wettbewerbsrechtlichen Urteil entschieden. Im Internet wurde diese Entscheidung bereits als der finale große Sieg der AdBlocker gefeiert. Nun hat der Kartellsenat des BGH die Rechtslage mit einem noch unveröffentlichten Urteil vom 8.10.2019, Az. KZR 73/17, kartellrechtlich anders beurteilt. Noch nicht genug: Mit Urheberrecht wird eine neuerdings eingereichte Klage des Springer Verlags begründet.
Aus FOCUS ONLINE, seit gestern 20.10.2019
Die deutsche Justiz? Am Abgrund. Die Richter? Größtenteils Vollpfosten. Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier. In seinem Buch "Urteil: Ungerecht" zeichnet der Richter Thorsten Schleif ein desaströses Bild seines Berufsstands.
Thorsten Schleif ist Richter am Amtsgericht Dinslaken, zuvor hat er am Landgericht Düsseldorf und in der Verwaltung des Oberlandesgerichts gearbeitet.
Bundesgerichtshof Urteil vom 17.10.2019, Az. I ZR 44/19. Die im Café verabreichten Brötchen und Brote dürfen nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 des Gaststättengesetzes außerhalb der gaststättenrechtlichen Sperrzeiten und ohne Bindung an die gesetzlichen Bestimmungen über den Ladenschluss im Straßenverkauf abgegeben werden.
Bundesgerichtshof Urteil vom 17.10.2019, Az. III ZR 42/19.
Die Vereinbarung des Gerichtsstands in Deutschland (hier Bonn) und der Geltung deutschen Rechts ist dahin auszulegen, dass die Parteien verpflichtet sind, Klagen aus dem Vertrag nur in diesem Gerichtsstand zu erheben und widrigenfalls - jedenfalls soweit das angerufene Gericht, wie der District Court, seine Unzuständigkeit erkannt hat - der anderen Partei die dadurch entstandenen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung zu erstatten.
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