Angreifende Markegallo 1Angegriffene Markegallo 2

 BVGer Entscheid vom 25.7.2019, Az. B - 5846/2017. Verwechslungsgefahr. Gestern in INGRES NEWS.

Anmerkung - Wie in der Schweiz so (nach Ansicht der Verf.) sicherlich auch in Deutschland:

Die massgeblichen schweizerischen Verkehrskreise erkennen in der grafischen Darstellung eines Hahns keinen indirekten geografischen Hinweis auf Frankreich (= gallischer Hahn). In Verbindung mit den streitgegenständlichen Waren der Klassen 9, 18, 25 und 28 kommen den Zeichen keine beschreibende Bedeutung zu und entsprechend auch keine reduzierte Kennzeichnungskraft.
Zwischen den beiden sich gegenüberstehenden Marken besteht somit im markenrechtlichen Sinne Verwechslungsgefahr, soweit gleichartige Waren betroffen sind.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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