Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 58/19 -

Eine Hausfrau, ein Buchhalter und ein Anwalt werden gefragt, wieviel 2+2 ist. Die Hausfrau antwortet „Vier!". Der Buchhalter sagt: ”Ich denke, entweder 3 oder 4. Lass mich noch mal mit dem Taschenrechner nachrechnen!" Der Anwalt hat eine Vorfrage: „Wieviel wollen Sie, dass es ist?"

BGH, Urteil vom 7.3.2019, Az. I ZR 53/18, ein Lehrbeispiel zu dem heutzutage unverzichtbaren juristischen Grundwissen.

EuGH, Urteil vom 10.07.2019- C-649/17. Eine Online-Plattform wie Amazon ist nicht verpflichtet, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Sie muss dem Verbraucher lediglich ein geeignetes Kommunikationsmittel bereitstellen, über das er mit ihr schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann. Der EuGH hat mit diesem Urteil die deutsche Regelung zu den Informationspflichten eines Unternehmers für rechtswidrig erklärt.

BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 26/18, heute - 9.7.2019 - bekannt gegeben.

Auf solche Verurteilungen wie die im Urteil des OLG Oldenburg vom 1.7.2019 Az. 13 W 16/19, wird sich Facebook in den politischen Diskussionen gerne berufen. Abwägung Meinungsfreiheit des Nutzers gegen Persönlichkeitsrecht eines Muslims und damit gegen Facebook.

Der ältere und nicht mehr dem heute herrschenden Schönheitsideal entsprechende Rechtsanwalt hält ein brillantes Plädoyer für eine hinreißende, junge, aber juristisch arglose Diebin. Ein Freispruch liegt in der Luft. Da läßt sich der Anwalt zu dem Satz verführen: „Ich bin so sehr von der Unschuld meiner Mandantin überzeugt, daß ich sie auf der Stelle heiraten würde.”

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.6.2019, Az.: 6 W 35/19. Hervorhebungen von uns.

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 24.17, Urteil von heute, 4. Juli 2019.