Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Amtsgericht München Urteil vom 28.2.2019, Az. 484 C 18186/18 WEG

Vorab kurz: Allen Vätern viel Glück und den lieben Kindern mit ihren Müttern vielen Dank für alles, was sie uns geben.

Bundesgerichtshof, Beschluss des Anwaltssenats AnwZ (Brfg) 1/19 vom 5. April 2019. Hervorhebungen von uns.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Februar 2019 - V ZR 153/18 - Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die individuellen Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter wegen der ihnen in einem Beschlussmängelverfahren auferlegten Kosten an sich ziehen und im eigenen Namen in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis). Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Kosten, die einem Wohnungseigentümer durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts entstanden sind.

BGH, Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 250/17. Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks, der von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks aufgrund vertraglicher Vereinbarung Heizenergie aus einer dort betriebenen, gemeinsam genutzten Heizungsanlage bezieht, ist zur Leistung eines Nachzahlungsbetrags, der sich aus der von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks erstellten Jahresabrechnung ergibt, nicht verpflichtet, solange und soweit letzterer einem Verlangen nach Einsichtnahme in die der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Belege nicht nachgekommen ist. Eine von dem Rechnungsteller gleichwohl erhobene Klage auf Zahlung des Nachzahlungsbetrags ist als derzeit unbegründet abzuweisen (Bestätigung und Fortentwicklung des BGH-Urteils vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17).

Über eine noch heute bezeichnende Szene aus der Entstehungsgeschichte haben wir an dieser Stelle am 25.10.2015 mit einer Erzählung aus dem Parlamentarischen Rat berichtet.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 4.4.2019, Az. V ZB 156/18; ohne Leitsatz, heute bekannt gegeben.

Eine Entscheidung des Handelsgerichts Zürich vom 20.06.2018 (HG170195-O) verschafft mehr Sicherheit.

Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 18.4.2019, Az. 11 U 27/18.