Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Jetzt darf gehofft werden:
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts, listet die Fälle auf, bei denen der Europäische Gerichtshof in Luxemburg immer stärker „mutmaßliche” Kompetenzüberschreitungen hinnimmt oder gar fördert. Vgl. den Bericht in der neuen Ausgabe des FOCUS, Seiten 38 und 39.
Leidtragend ist bis jetzt die oft qualitativ bessere deutsche Justiz. Bislang wird zwar debattiert, die deutsche Rechtsprechung wehrt sich jedoch nicht heftig. Eher gehört zum guten Ton, sich zu fügen..
Prof. Di Fabio hat sich übrigens (wie der Verf. dieser Zeilen) auch schon am 24. Oktober 1998 auf der 84. Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit klar gegen Kompetenzüberschreitungen gewandt; veröffentlicht in AfP 1998, 564 ff., 571 ff.

„Als der Werkstattbesitzer unter dem Wagen des Kunden hervorgekrochen kommt, meint er kopfschüttelnd: 'Also, wenn das Ding ein Pferd wäre, würd' ich sagen: erschießen!.”
Anlehnung an „Frau im Trend”, neuestes Heft.

„Schäm dich, als Bundeskanzler Kohl so alt war wie du, war er Klassenbester!” Schüler: "Als er so alt war wie sie, da war er bereits Bundeskanzler!"
Angelehnt an "Frau im Trend", neueste Ausgabe.

Wir haben an dieser Stelle noch nie insgesamt ein Interview empfohlen. Aber, was der am höchsten ausgezeichnete Koch - Alain Ducasse und Modezar Lagerfeld (morgen im FOCUS) gestehen, lesen Sie so nicht schnell wieder einmal. Das Interview schließt:
„Ducasse: Richtig schlimm ist aber, wenn niemand mehr über einen spricht. - Lagerfeld: Hören Sie auf, das ist natürlich etwas anderes - das ist das Allerschlimmste.”

„Beim Treffen mit Europaparlamentariern beklagte Michel Platini, der 52-jährige Präsident des europäischen Fußballverbands, das bisweilen arrogante Auftreten der deutschen Fußball-Ikone Franz Beckenbauer. Den Hinweis, der Franz werde daheim 'verehrt wie ein Gott', ließ Platini nicht gelten: 'Der Papst ist schon Deutscher, da kann es Gott nicht auch noch sein'.
Quelle: der FOCUS von morgen auf Seite 52.

Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs mit dem Az.: VI ZB 76/06 veranschaulicht, in welche Schwierigkeiten eine Partei geraten kann, wenn ein Gericht offenbar gar zu gerne ein Rechtsmittel als unzulässig verwerfen will. Wer mit einem Schriftsatz in Probleme gerät, weil in der letzten Fassung der Vermerk "Vorab per Fax" fehlte, muss diesen Beschluss unbedingt heranziehen.
Einige Kernsätze aus diesem Beschluss:
„In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dies [ein einmaliges Versehen] kein Verschulden des Prozessbevollmächtigten begründet. Insbesondere kann der Anwalt die einfach zu erledigende Aufgabe einer Telefaxübermittlung seinem Personal überlassen. ...In einer Anwaltskanzlei müssen [allerdings] organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass eine mündliche Einzelanweisung an eine Fachangestellte in Vergessenheit gerät.

Vor zwei Jahren wurde erstmals der Ehrenpreis der Deutschen Marktforscher vom Bundesverband der Deutschen Markt- und Sozialforscher verliehen. Geehrt wurde damals Frau Prof. Dr. Elisabeth Noelle-Neumann. Gestern Nacht wurde dieser Ehrenpreis im Rahmen der Gala der Deutschen Marktforschung 2007 zum zweiten Mal verliehen, und zwar an Prof. Dr. Robert Schweizer. Laudator war Hartmut Scheffler, Vorsitzender des Rats der Dt. Markt- und Sozialforschung sowie Präsident des Verbandes der Deutschen Markt- und Sozialforschungsinstitute, dessen Ehrenmitglied Schweizer bereits seit dem Jahre 1998 ist.

Der Titel des in Frankfurt a.M. stattfindenden Kongresses lautet: „Starke Marken - nie werden sie so wertvoll sein wie morgen”.
Das Kongressprogramm können Sie hier für Donnerstag und hier für Freitag einsehen.
Nach den Voranfragen ist damit zu rechnen, dass zusätzlich der Programmteil „Basics der Profession: Standesregeln und Richtlinien in der Marktfoschung” besondere Bedeutung gewinnen wird, und zwar vor allem aus zwei Gründen:
Die Rechtsprechung zur telefonischen Marktforschung muss diskutiert werden. Und:
Der „IHK/ESOMAR Internationaler Kodex für die Praxis der Markt- und Sozialforschung” wurde schon weitgehend überarbeitet; es fragt sich für die deutschen Markt- und Sozialforscher, wie sie sich zu dieser Überarbeitung stellen. Insoweit stehen die Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit der Markt- und Sozialforschung bis hin zur Anonymisierung der Daten im Brennpunkt.

So betitelt die neue Ausgabe - 27/2007 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Für manchen Anwalt wird noch klar sein, dass er nicht gleich über Gegenstandswerte und was sonst so zu seiner Honorierung gehört, reden muss. Es kann ja immer noch Anwälten peinlich sein, immer gleich über Geld zu reden, wo es dem Anwalt doch ums Recht geht und es eine Gebührenordnung gibt.
Aber das war einmal!
Neu eingeführt wurde zu Urteil IX ZR 89/06 aus diesem neuen Absatz schon die schwerstmöglichen Konsequenzen gezogen., nämlich:
Die vorvertragliche Pflicht, den zukünftigen Mandanten gemäß § 49b Abs. 5 BRAO zu belehren, dient ausweislich der Entwurfsbegründung in erster Linie dem Schutz des Mandanten. Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht führt deshalb gemäß § 280 Abs. 1 BGB zur Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts.....”
Helfen kann dem Anwalt noch, dass ein Schaden entstanden sein muss. Im entschiedenen Fall hat der BGH angenommen, es sei kein Schaden dargelegt und bewiesen wurde. Die Tendenz lässt sich aber vorhersehen: Der Anwalt wird sich bei den Darlegungs- und Beweisfragen immer schwerer tun.