Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Ein Unternehmer verlängerte einen befristeten Frühbucherrabatt und begründete dies damit, dass er weiterhin von günstigen Einkaufskonditionen profitiere und diese Vorteile weiterhin an den Kunden abgeben könne.
Die gegen diese Akquisition gerichtete Klage stützte sich darauf, dass Verbraucher, die annähmen, der Preisvorteil werde nur eine bestimmte kurze Zeit gewährt, getäuscht werden würden.
Das OLG Hamm entschied (Az.: I-4 U 52/10), dass die Verlängerung des Berechtigungszeitraums eines Frühbucherrabatts nicht rechtswidrig ist und nicht irreführt (vgl. § 5 UWG).
Es ist grundsätzlich zulässig, wenn ein zeitlich befristeter Preisvorteil aus marktbedingten Gründen über den zunächst vorgesehenen Endtermin hinaus von dem Werbenden fortgeführt wird. Aus Irreführungsgesichtspunkten sind gutgläubig Werbende nicht gehalten, sich an eine zunächst mitgeteilte Endfrist eines Preisvorteils zu halten.
Das OLG Hamm hat die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen.

Ein Urteil des OLG Hamm erinnert daran, was eine negative Feststellungsklage ist, und wie sie unterlaufen werden kann.
Der klassische Fall
Die Klägerin, die ebenso wie die Beklagte mit Erotikartikeln im Internet handelte, mahnte die Beklagte u.a. wegen irreführenden Preisvergleichs ab und verlangte die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung. Die Beklagte gab die geforderte Erklärung nicht ab, sondern klagte mit dem Antrag festzustellen, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht bestehe (negative Feststellungsklage). Daraufhin reichte die Beklagte (Leistungs-)Klage auf Unterlassung ein und verzichtete in der Klageschrift unwiderruflich auf eine Klagerücknahme.
Die Entscheidung
Das OLG Hamm, Az.: 4 U 104/09) urteilte, dass das Feststellungsinteresse für die negative Feststellungsklage aufgrund der Leistungsklage entfiel. Wörtlich: „Das durch die Berühmung des Anspruchs begründete Feststellungsinteresse des Abgemahnten entfällt allerdings, sobald der Abmahnende eine entsprechende Klage auf Unterlassung erhoben hat und diese nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann. Nur dann, wenn die zuvor erhobene [negative] Feststellungsklage zu diesem Zeitpunkt bereits entscheidungsreif ist, und zwar erheblich vor der Entscheidungsreife der Leistungsklage, entfällt das Feststellungsinteresse ausnahmsweise nicht“.
Die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Beschwerde hat der Bundesgerichtshof abgewiesen (BGH, Urteil vom 15.07.2010, Az.: I ZR 168/09), so dass das Urteil rechtskräftig ist.

Der Zusammenhang
Die Parteien stritten im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung um die Kostenfolge. Nach § 93 ZPO trägt der Kläger die Prozesskosten dann, wenn der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben hat und den Anspruch sofort anerkennt. Die Voraussetzung: „keine Veranlassung gegeben” ist nicht erfüllt, wenn jemand auf eine Abmahnung nicht reagiert hat.
Die Antragsgegnerin hatte behauptet, das ihr per Einschreiben (gegen Rückschein) übersandte Abmahnschreiben sei ihr nicht zugegangen; es habe sich nicht einmal eine Benachrichtigung in ihrem Postkasten befunden.
Die (noch nicht im Volltext veröffentlichte) Entscheidung
Das Landgericht Berlin legte unter dem Az.: 52 O 187/10 der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens nach § 91 ZPO auf, wandte also § 93 nicht an. Nach Ansicht der Kammer ist es überwiegend wahrscheinlich, dass der Benachrichtigungsschein über ein Einschreiben in den Briefkasten der Antragsgegnerin eingelegt wurde. Sie muss sich daher, so das Gericht, nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als wäre ihr die Abmahnung zugegangen. Es sei nämlich davon auszugehen, dass der Postzusteller bei einem Einschreiben gegen Benachrichtigung besondere Sorgfalt walten lasse.Die Antragsgegnerin trage daher trotz ihrer eidesstattlichen Versicherung, mit der sie versicherte, keine Benachrichtigung erhalten zu haben, das Risiko, wenn der Benachrichtigungsschein verloren gehe.

So betitelt die neue Ausgabe - 02/2011 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Zu den guten Wünschen für das neue Jahr gehören auch Empfehlungen. Der Verf. dieser Zeilen sehnt sich nach einem Golfspiel in warmer Sonne und möchte etwas Gutes tun und ihnen wenigstens einige wenige Vorteile schildern; es gibt aber unzählige:
1. Sie sind stundenlang weg von dieser Welt.
2. In den zehn Geboten steht nichts über Golf.
3. Ihre Golfpartnerin wird nie sagen: „Was, Du willst schon wieder? Ist das alles, woran Du denken kannst?”
4. Golfturniere sind die einzigen Veranstaltungen, bei denen nicht gepfiffen wird.
5. Das Vorurteil: „Haben Sie noch Sex oder spielen Sie schon Golf?” ist spätestens seit Tiger Woods widerlegt.
6. Der "Normal"golfer spürt auch noch am nächsten Tag, dass er 18 Loch gespielt hat.
7. Golfzeitschriften müssen Sie nicht vor ihren Kindern verstecken.
8. Golf ist der Sport der unbeschränkten Möglichkeiten. In keiner anderen Sportart kann so viel Unerwartetes geschehen. Jeder Schlag ist anders.
9. Auch wenn der Satz doof ist, dass jemand eine neue Herausforderung sucht, eines stimmt: Die nächste Herausforderung ist der nächste Golfschlag.
10. Man lernt Demut, Ruhe und Beherrschung.
11. Wenn Schläger alt werden, darf man sie ersetzen.
12. Sie können sich mit Ihrem Partner unproblematisch auf Urlaubsorte einigen: Wunderschöne Golfplätze gibt es auch bei den Kulturstätten, Badestränden und wo auch immer.
13. Wie gut man Golf kann oder nicht, bestimmt sich nicht unterhalb des Kopfes. Ob sich unterhalb des Kopfs ein Athlet oder ein Fettsack befindet, ist nicht so entscheidend. Der Verf. dieser Zeilen legt, falls er trifft, mit jedem Kilo Übergewicht beim Abschlag drei Meter zu.
14. Mit dem Ball ist man ganz auf du. Meine Pro Elke erzählt: Eine höchst vornehme, gut spielende Dame, eine wirkliche Dame, nahm Unterricht auf der Driving Range. Der Ball wollte absolut anders als sie. Es kam zum Zwiegespräch zwischen ihr und dem Ball. „Ich zeig's Dir; komm her du kleine dreckige, miese Sau!” Unter denen, welche solche Szenen miterleben, gibt es nur Freunde, die mitfühlend nichts mehr interessiert als der nächste Schlag. Siehe auch oben: Jeder Schlag ist anders.
15. Die Mitspieler beim Golf sind Gegner und Verbündete zugleich. Einerseits will man sie schlagen. Andererseits braucht man sie, damit die Runde Spaß macht.
16. Die Golfetikette schafft automatisch Verständnis.
17. Völlig anders als beim Mixed im Tennis: Ein Streit zwischen den Paaren ist so gut wie ausgeschlossen. Im Gegenteil. Es ist ein Vergnügen zu sehen, wie Paare noch nach Jahrzehnten gemeinsam ihre Runden ziehen.
18. Flotte Dreier und Vierer sind ein sauberes Vergnügen.
19. Es ist auch wunderbar, allein über den Platz zu gehen; erst recht, wenn vor und unmittelbar hinter Ihnen niemand spielt. Welcher Tennisspieler kann auf gut Glück zum Tennisplatz fahren und sicher ein schönes Spiel haben? Und der Fußballer?
20. Selbst bei Regen können Sie - trotz einiger kleinerer Nachteile - in aller Regel mit Hochgenuss golfen.
21. Auch wenn Sie katastrophal schlecht spielen, wie der Verf. dieser Zeilen, Sie werden nie auf dieses Vergnügen verzichten wollen.
22. Das hängt mit dem kürzesten Golfer-Witz zusammen, den jeder Golfer ach so gut versteht: „Jetzt kann ich's”.
23. Die Golfer-Witze sind die besten; man muss aber ein Golfspieler sein, um sich voll einfühlen zu können.
24. Es gibt Cartoons, die nur ein Golfer wirklich verstehen kann und nie vergessen wird.
25. Man kann beim Golf mittendrin unterbrechen und ein Bier oder sonstwas trinken oder essen oder sich einfach in Ruhe die Landschaft ansehen.
26. Allerdings: Der Verf. dieser Zeilen hat einem Geschäftsmann einmal von einem herrlichen Ausblick von Loch 7 auf den Tegernsee erzählt. Antwort: „Dann sind Sie kein guter Golfer!” 27. Im Alter von 60 Jahren ein gut besetztes Golfturnier gegen junge, durchtrainierte Spunde gewinnen: Das gibt es - beim Golf.
28. Jeder kann das Ziel erreichen.
29. Bei Loch 19, im Clublokal also, zusammenzusitzen, ist eine Krönung.
30. Geschäftliche Kontakte können Sie abwehren.
31. Wo sonst kann sich ein junger Mitarbeiter in aller Freundschaft drei Stunden lang mit seinem Chef unterhalten?
32. Wie ist es möglich, dass Sie sich in der Flughafen-Lounge mit einem Fremden über jede Grasnarbe einer Strecke von zehn Kilometern unterhalten?
33. Nirgends können Sie jemanden schneller entlarven und im Ansehen Ihrer Gesprächspartnerin sinken, als beim Golf. Die Frage nach dem Handicap klärt alles! Der Verf. dieser Zeilen hilft sich so: Er wird von dem Sohn begleitet, der am besten spielt und entzückt. Auf die Verwandtschaft wird bescheiden, aber unmissverständlich hingewiesen
34. Ohne Schleichwerbung: Lesen und verschenken Sie die kleinen Bücher. „Echte Golfer weinen nicht” und "Echte Golfer fahren links” (Kurt Zimmermann, erschienen bei Stiebner und Copress). Die eine oder andere Empfehlung findet sich in diesen Büchern.

"Zu Hause gab Tiger Woods vor, er gehe noch auf den Golfplatz. Stattdessen schlich er zu einer Geliebten." Unsereiner muss nach einer Ausrede dafür suchen, dass er heimlich Golfen kann.
Angelehnt an einen Artikel über Tiger Woods im GOLF JOURNAL

Mit einem „versuchten Rückspiel“ hatte sich das Arbeitsgericht Karlsruhe in seinem noch unveröffentlichten Urteil Az.: 6 Ca 652/09 auseinanderzusetzen: Nachdem sein Arbeitsverhältnis in der Probezeit gescheitert war, begehrte der klagende Mitarbeiter vom früheren Arbeitgeber, Reisekosten zu erstatten, eine Leistungszulage und angeblich vorenthaltene Vergütung. Darüber hinaus wollte der Mitarbeiter festgestellt wissen, Bildschirmarbeit geleistet zu haben, um so auf die Bildschirmverordnung gestützte Ansprüche (Bildschirmpausen, Augenuntersuchung) geltend machen zu können.
1. Nachforderung Bildschirmarbeit
Diesen Feststellungsantrag zur Bildschrmarbeit bewertete das Gericht mangels Feststellungsinteresse zutreffend als unzulässig, da das Arbeitsverhältnis beendet war und der Kläger keine Schädigungen darlegen konnte.
2. Leistungszulage
Der vermeintliche Anspruch auf Leistungszulage scheiterte an einer fehlenden arbeitsvertraglichen Regelung,
3. Reisekostenerstattung
Die Forderung, Reisekosten zu erstatten, wurde mit der Begründung abgewiesen, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz keine im Interesse des Arbeitgebers erforderlichen Reisekosten darstellten.
4. Anteilige Arbeitsvergütung
Zum Anspruch auf anteilige Arbeitsvergütung verwarf das Gericht die vom Arbeitgeber angewandte - gängige - Abzugsmethode (= Berücksichtigung der Zahl nicht gearbeiteter Arbeitstage). Das Gericht verwarf jedoch ebenso die vom Mitarbeiter geforderte Abrechnung nach positiver Berücksichtigung der Arbeitstage. Vielmehr rechnete das Gericht nach konkret geleisteten Arbeitstagen ab. Für die Praxis ist das vor allem deshalb von Interesse, weil gesetzliche Vorschriften zur Berechnung zeitanteiliger Monatsvergütung nicht bestehen und Arbeitsverträge dazu regelmäßig nichts Näheres regeln.

So betitelt die neue Ausgabe - 01/2011 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

„Ein Mann aus Hamburg macht Urlaub in den bayerischen Alpen. Als er einen Einheimischen trifft, fragt er: 'Entschuldigung, wie heißt denn der Berg da drüben?' Der Bayer antwortet: 'Wossn füa aaner?' Daraufhin entgegnet der Hamburger freundlich: 'Interessanter Name. Haben Sie vielen Dank für die Auskunft.' ”
Aus FREIZEIT REVUE 52/2010.

Der Vater ruft durch das Zimmer: „Christa, bring endlich den Müll raus! Und du, Sonja, räum jetzt dein Zimmer auf!„ Da blickt die kleine Sonja ihre Mutter an und sagt: „Was hätten wir es hier schön, wenn du Papi nicht geheiratet hättest.”
Nach GLÜCKS Revue 52/2010.