Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

„Wissenschaftler sind Menschen, die meist ganz stark selbstmotiviert sind, von ihrer Arbeit besessen.”
Quelle: Frau Professor Dr. Johanna Stachel. Seit 1996 Professorin für Experimentalphysik an der Universität Heidelberg in der neuesten Ausgabe von Forschung & Lehre.

Bissige, ironische Äußerungen des Richters gegenüber einem Anwalt können zur Ablehnung des Richters wegen Befangenheit führen. So entschied das OLG Köln (Az. II-4 WF 121/12) für die Äußerung eines Richters, der Anwalt des Antragstellers in einem Ehescheidungsverfahren „verbrenne das Geld seines Mandanten“. Begründet hat das Gericht die Entscheidung damit, dass evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters in der mündlichen Verhandlung grundsätzlich geeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Der Richter habe sich nach Ton und Wortwahl auf das sachlich Gebotene zu beschränken.

Erinnern Sie sich noch? Der populäre Moderator hatte gegen den Abdruck einer ihn und seine Gattin bei der Verleihung der „Goldenen Kamera“ zeigende Fotomontage bereits im Eilverfahren erfolglos über zwei Instanzen geklagt. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg hatten seine Verfügungsanträge zurückgewiesen (vgl. unsere Einträge vom 8.8.2011 und 25.11. 2011).
Nunmehr wurde auch die anschließend beim Landgericht Köln eingereichte Hauptsacheklage mit uns zugestelltem Urteil vom 27.03.2013 (Az.: 28 O 272/12) abgewiesen. Die Kölner Pressekammer hat – wie schon die in Hamburg befassten Gerichte – entscheidend darauf abgestellt, dass die angegriffene Bildveröffentlichung der Titelseite als „Fotomontage“ gekennzeichnet ist und diese Kennzeichnung für den Durchschnittsleser erkennbar sei. Soweit durch die Montage notwendig körperliche Merkmale verändert worden seien, stelle dies, so das Gericht, keine „Entstellung“ des Klägers dar, sondern sei Folge des begrenzten Platzes auf der Titelseite und somit drucktechnisch bedingt. Der Durchschnittsrezipient werde – so das Gericht – nicht davon ausgehen, dass der Kläger "lediglich bruchstückhaft existiere".
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Fortsetzung folgt nach den bisherigen Erfahrungen – garantiert !

So betitelt die neue Ausgabe - 15/2013 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

„Hattu” heißen Sie. Rudi Carell nannte die Hasenwitze das Blödeste, was es in Deutschland gibt.
Ein Hattu-Witz:
Häschen geht in der DDR zum Metzger: „Hattu Möhrchen?” Der Metzger verneint. So geht es tagelang, bis der Metzger das Häschen wütend an den Fleischerhaken hängt - gleich neben einem Einem Honecker-Bild. Fragt das Häschen Honecker: „Hattu auch nach Möhrchen gefragt?”
Quelle: Der neue FOCUS - 14/2013: Interview mit der Leiterin des Deutschen Instituts für Humor, Eva Ullmann.

FOCUS-Reporter Christian Liebig starb als einziger deutscher Journalist im Irakkrieg vor 10 Jahren. Dabei hat er sich außergewöhnlich bedacht verhalten. Helmut Markwort, der Schöpfer des FOCUS und damalige Chefredakteur, heute Herausgeber, schreibt in der neuen Ausgabe 14/2013:
„Er rief mich am Sonntagabend in meiner Wohnung an und sagte:
'Ich habe die wichtigste Entscheidung meines Lebens getroffen. Ich habe mich gegen den Pulitzer-Preis entschieden und für meine Sicherheit.'
Weil es ihm zu gefährlich erschien, mit den amerikanischen Soldaten in einen Palast von Saddam Hussein einzudringen, wollte er lieber im Hauptquartier südlich von Bagdad bleiben. ... Ich beglückwünschte ihn zu seiner Vorsicht.
... Es war 22.30 Uhr rief er [Außenminister Joschka Fischer] wieder an. Sein amerikanischer Kollege Colin Powell hatte ihm [als Opfer] Christian Liebig genannt....”.
Anmerkung
Im Gedenken an Christian Liebig riefen seine Eltern, seine Lebensgefährtin, Beatrice von Keyserlingk, Hubert Burda Media, Kollegen und Freunde im Jahre 2003 die Christian Liebig Stiftung ins Leben. Sie hat zum Ziel, den Lebenstraum Liebigs , Menschen in Entwicklungsländern zu helfen, verwirklichen. Die Stiftung gründete mittlerweile 21 Grundschulen und eine Sekundarschule in Malawi und Mosambik. Sie vergab 46 Ausbildungsstipendien und gründete eine Lehrbäckerei.

Entschieden hat der BGH mit einem Urteil Az. I ZR 137/.
Ein Teil der interessierten Verbraucher kann aus der Bezeichnung nicht rechtswidrig den Schluss ziehen, in der Kanzlei sei auch ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht tätig.
Dieses Urteil basiert auf einem Grund, an den nicht allgemein gedacht wird: „Ein Rechtsanwalt ist ganz generell zur steuerlichen Beratung und Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt. Auf diesen Umstand und darauf, dass er diese Tätigkeit in nennenswertem Umfang ausübt, darf er grundsätzlich in seiner Kanzleibezeichnung hinweisen.”
Anmerkung: Allerdings muss der Rechtsanwalt zu einem überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit Hilfeleistungen in Steuersachen erbringen.

Das OLG Köln sieht nach einem Urteil Aktenzeichen 6 U 114/10, nicht rechtskräftig, in landesrechtlich unterschiedlichen Regelungen zum Glücksspielrecht in Deutschland keinen Verstoß gegen das europarechtliche Kohärenzgebot.
Geklagt hatte ein Glücksspielanbieter aus Gibraltar, dessen Spezialität neben Sportwetten auch Casino- und Poker-Spiele im Internet sind: Unter anderem argumentierte er, die (in 2012) uneinheitliche Gesetzeslage zum Glücksspielrecht in Deutschland führe zu einer europarechtlich unzulässigen Beschränkung seiner Dienstleistungsfreiheit.
Das sieht das OLG Köln nicht so: „Das Gebot der Kohärenz bei der Regelung von Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit erzwingt es nicht, dass in einem föderalistisch strukturierten Mitgliedsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland in sämtlichen Bundesländern ein identisches Regelwerk existieren muss. […].Der EuGH verlangt damit nicht, dass eine gesetzliche Regelung, um das Kohärenzgebot zu erfüllen, in allen Bundesländern eines föderalistisch strukturierten Mitgliedslandes einheitlich gelten müsse.“
Allerdings führt das Gericht auch aus, dass in der Zielrichtung grundsätzlich widersprechende Regelungen in einem Staat zum Glücksspielrecht gegen das Kohärenzgebot verstoßen könnten.

Fall
Die an Krebs erkrankte Klägerin und ihr Ehemann buchten eine Reise in ein Regenwald-Camp nach Peru zur Behandlung der unheilbaren Krebserkrankung durch Schamanen. In Vorgesprächen stellte die Beklagte, deren Ehemann als Schamane im Regenwald-Camp tätig ist, die Heilung der Klägerin in Aussicht. Die Klägerin und ihr Ehemann brachen die Reise aufgrund einer angeblich unzureichenden Versorgung im Camp und einer ausbleibenden Heilung vorzeitig ab und verlangten von der Beklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Entscheidung
Das OLG Köln (Az. 16 U 80/12) entschied, dass der Klägerin die geltend gemachten Ansprüche aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen. Insbesondere stünden der Klägerin auch keine Ansprüche aus Treu und Glauben aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder eines Auskunftsvertrags zu. Der Klägerin sei bekannt gewesen, dass sie den Bereich der Schulmedizin und damit der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse verlasse und eine Heilung folglich nicht zugesichert werden könne. Im Übrigen seien die Klägerin und ihr Ehemann aufgrund der Vorgespräche und der Webseite der Beklagten über die Ausstattung und die Versorgung im Camp im Bilde gewesen. Welche Angaben die Beklagte und ihr Ehemann über die Unterbringung und die Heilmethoden bzw. die Heilungschancen machten, konnte schließlich aufgrund voneinander abweichender Aussagen vom Gericht nicht aufgeklärt werden.

So betitelt die neue Ausgabe - 14/2013 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.