Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Zuletzt verdiente RTL mit „Deutschland sucht den Superstar” bereits durch 4,5 Millionen Zuschauer-Anrufe (FOCUS-Schätzung). Bei der „Abschluss-Show” brachten die Telefonanrufe bereits mehr Euro in die Kasse als die Werbung. So wird - mehr ironisch gemeint - klar, warum Einnahmequellen dieser Art „Telefonmehrwertdienste” heißen.
Vor allem: Spätestens dieses Stichwort „Telefonmehrwertdienste” wirft die Frage auf, ob bei diesen Sendungen die gesamte Zeit über Direktmarketing betrieben wird. Für Direktmarketing entfallen die Medienprivilegien. Bei einer negativen juristischen Einordnung müsste ständig eingeblendet werden: „Werbe- und Direktmarketingsendung”.
Realistisch wohlwollend begründet Helmut Markwort in seinem heute erschienenen FOCUS-Tagebuch das anscheinend so gutgelaunte Auftreten des Vorstandschefs der Deutschen Bank mit dem Victory-Zeichen:
„Als mildernder Umstand mag gelten, dass kluges Auftreten vor Gerichten bisher nicht zu den Ausbildungsfächern an Business-Schulen zählt.”
Wurzeln, die vom Nachbargrundstück her eingedrungen sind, darf man an der Grundstücksgrenze abschneiden und entfernen. So regelt es § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wurzeln die Benutzung des Grundstücks tatsächlich beeinträchtigen, z. B. Plattenwege und Abflussrohre beschädigen.
Der BGH bestätigte nun seine bisherige Rechtsprechung: Ebenso wie bei herüberhängenden Zweigen kann der Grundstücksnachbar herüberwachsende Wurzeln selbst beseitigen, sofern er konkret beeinträchtigt ist. Wenn Kosten entstehen, etwa für ein Gartenbauunternehmen, kann der gestörte Grundstücksnachbar diese Kosten vom störenden Nachbarn ersetzt verlangen. Dieses neue Urteil des BGH können Sie hier nachlesen.
Apple Computer ist mit mehreren Widersprüchen erfolglos geblieben. Für alle Fälle hat das Deutsche Patent- und Markenamt zugunsten der Tomorrow Focus AG als Rechtsnachfolgerin der HexMac Software Systems AG eine Verwechslungsgefahr verneint. Hier können Sie diese uns nun zugestellten Entscheidung mit unseren Leitsätzen nachlesen.
Es ist immer das Gleiche: Antragsteller täuschen sich selbst, wenn sie meinen, es würde ausreichen, so ein bisschen was Schönes zu schreiben. Bei Anträgen auf Prozesskostenhilfe wird nach unseren Erfahrungen besonders häufig so vorgetragen, dass es der Antragsteller gleich lassen könnte, einen Antrag zu stellen. Wenn Sie hier unsere Leitsätze zu einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig nachlesen, wissen Sie gleich konkret, was gemeint ist.
So betitelt die heute neu erschienene Ausgabe - 5/2004 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen für den Fall, dass Sie Schlüssel verloren haben und sich von einem Notdienst helfen lassen müssen, finden Sie in dem von uns rechtlich betreuten FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.
Eine bessere Entscheidung konnte sich das Institut für Demoskopie Allensbach nicht wünschen. Obwohl sich das Langericht München I insofern gar nicht hätte äußern müssen, bestätigte es in einem neuen Beschluss:
Wie die IVW-Zahlen „gelten die AWA-Zahlen auch im Zivilprozess für den Medienbereich als zuverlässiges Beweismittel für die Marktstärke von Verlagsprodukten”.
Az.: 1HK O 20807/03. Wir haben über diesen Beschluss in anderem Zusammenhang bereits vorgestern an dieser Stelle berichtet (Max und Max Online gewinnen gegen Max Magazin und max-magazin.de). Hier können Sie diese Entscheidung nachlesen.
Ein Geschäftsmann hatte in Briefen um Angebote gebeten und auf dem Briefkopf eine 0190-Telefonnummer angegeben. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden: Wer, anders als üblich, auf dem Briefkopf bei "Telefon" eine 0190-Nummer angibt verstößt gegen § 3 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb rechtswidrig. Der Kernsatz der Begründung:
„Vielmehr gehen die angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass sie für die bloße Angabe eines Angebotes gegenüber dem Beklagten, also letztlich für eine schlichte fernmündliche oder fernschriftliche Kontaktaufnahme, nicht den erhöhten (zudem zum Teil dem Beklagten zufließenden) Telefontarif zahlen müssen.”
Dass über ein Sternchen aufgeklärt wurde, sah das Gericht als unbehelflich an.
Az.: 4 W 472/02. Wir werden dieses Urteil umgehend auszugsweise ins Netz stellen.
Anmerkung: Dieses Urteil wird entsprechend auch auf andere Fallgruppen anzuwenden sein, - auch mit anderen Anspruchsgrundlagen. So zum Beispiel selbst dann, wenn jemand „privat” andere kontaktiert.
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