Es ist immer das Gleiche: Antragsteller täuschen sich selbst, wenn sie meinen, es würde ausreichen, so ein bisschen was Schönes zu schreiben. Bei Anträgen auf Prozesskostenhilfe wird nach unseren Erfahrungen besonders häufig so vorgetragen, dass es der Antragsteller gleich lassen könnte, einen Antrag zu stellen. Wenn Sie hier unsere Leitsätze zu einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig nachlesen, wissen Sie gleich konkret, was gemeint ist.
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