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Zwangsgeld zur Durchsetzung einer Gegendarstellungs-Entscheidung: 5.000 €

Presseberichterstattung mit Zitat aus Schriftsatz eines Anwaltes

"Betrüger" = Meinungsäußerung, keine Tatsachenbehauptung

Keine Besorgnis der Befangenheit trotz familiärer Beratung

Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand

Auch Pressegrossisten haften als Störer nur bei Verletzung von Prüfungspflichten.

Berichterstattungs-, aber kein Identifikationsinteresse

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Preisanpassungen (Premiere)

Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen