Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Der FOCUS hatte auch die Namen genannt. Obwohl das Gericht streng urteilte, entschied es in dem uns gestern zugestellten Urteil zugunsten der kritischen Berichterstattung. Zur strengen Beurteilung gehört insbesondere, dass nach dem Urteil die Tatsachengrundlagen von Werturteilen zutreffen müssen. Die Urteilsbegründung wörtlich:
„Ein an sich zulässiges Werturteil ist als unzulässig anzusehen, wenn sich der darin enthaltene maßgebende Tatsachenkern als unwahr erweist und der Wertung so die Grundlage entzogen wird. Eine unwahre und damit nicht geschützte Tatsachenbehauptung kann dem berechtigten Begehren auf Untelassung nicht dadurch entzogen werden, dass sie in das Gewand eines Werturteils gekleidet wird.”
Dass und warum der FOCUS-Bericht auch diese Voraussetzung erfüllt hat, können Sie hier im Urteil des LG Bochum, Az.: 8 0 663/04, nachlesen. Über das erste Urteil haben wir hier auf der Startseite am 24. März berichtet.
So betitelt die neue Ausgabe - 19/2005 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem von uns rechtlich betreuten FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.
Es gehört schon zur arbeitsrechtlichen Routine: Was bisher anerkannt war, muss nach der Schuldrechtsreform neu daraufhin überprüft werden, ob es noch gilt.
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden, dass die vertraglichen Regelungen zur Rückgabe der Firmen-Pkw grundsätzlich weiterhin gelten. Die wichtigste Passage des Urteils:
„Auch dann, wenn hier nur 'schwer wiegende' Gründe für den Widerruf der Pkw-Überlassung infrage kämem, bliebe das Herausverlangen gerechtfertigt. Dies folgt aus dem deutlichen Missverhältnis zwischen dem durchschnittlichen Monatsverdienst von 11.320,92 EUR und dem steuerlichen Wertvorteil von 297 EUR pro Monat für die private Nutzung des Pkw. Prozentual macht dies nur 2,62 % der monatlichen Vergütung aus und ist damit für das synalagmatische Gefüge von Leistung und Gegenleistung unbedeutend.”
Hier können Sie weitere Auszüge aus dem Urteil des LAG Hessen, Az.: 13 Sa 1992/03, nachlesen.
Der Context in seiner neuesten Folge 08/05 im Rahmen eines Studienberichts über den Einfluss der Werbung auf die Ernährung der Kinder:
„Letztlich tragen die Medien selbst womöglich größere Verantwortung für die zunehmende Zahl dicker Kinder als Lebensmittelanbieter und Werbung. Denn: Je mehr Zeit Kinder vor dem Fernseher oder dem PC verbringen, desto weniger bewegen sie sich und umso höher die Gefahr von Übergewicht.”
Für 41 % der Frauen und 34 % der Männer ist die Geldrückgabe-Garantie ein wichtiges Argument bei der Kaufentscheidung. Geldrückgabe-Garantieen stärken bei 44 % der Frauen das Vertrauen in den Hersteller.
Hier können Sie die Ergebnisse der von Ipsos sowie planung & analyse veranstalteten repräsentativen Umfrage einsehen. Berichtet hat über diese Umfrage soeben auch in seiner neuesten Ausgabe der Fachdienst „Context”.
Unsere Mandantin IfD Allensbach hat ermittelt, dass heute gegenüber den 70er Jahren doppelt so viele den Zeichen des Aberglaubens eine Bedeutung beimessen.
Was meinen Sie, in welcher Reihenfolge den Zahlen 13 und 7, dem vierblättrigen Kleeblatt und den Schäfchen zur Linken als Signal Beachtung geschenkt wird?
Interessant: Endlich ein Gebiet, bei dem sich Ost und West nicht unterscheiden, obwohl sich die ostdeutsche Bevölkerung im allgemeinen für Glaubensfragen sehr viel weniger interessiert.
Wir haben Ihnen hier den gesamten Studienbericht uns Netz gestellt
So betitelt die neue Ausgabe - 18/2005 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem von uns rechtlich betreuten FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.
Ein Urteil des Landgerichts München I hatte kein Verständnis für den investigativen Journalismus gezeigt; umso mehr nun das Oberlandesgericht München. Dieses Urteil gehört im Bereich des investigativen Journalismus zu den wichtigsten deutschen Entscheidungen. Es befasst sich insbesondere auch mit der Unanwendbarkeit des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb auf die redaktionelle Arbeit und mit der Rechtmäßigkeit von Tonbandaufnahmen.
Wir haben Ihnen dieses Urteil des Oberlandesgerichts München, Az.: 6 U 3236/04, hier ins Netz gestellt und in Leitsätzen zusammengefasst.
Die Urteilsbegründung reicht über den investigativen Journalismus im engen Sinne hinaus. So trägt es dazu bei, Strafrechtsnormen nach den berechtigten Interessen der Medien auszulegen. § 201 StGB zur „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes” wendet das Gericht mit dieser Begründung nicht an:
„Selbst wenn man im vorliegenden Fall jedoch von einer Verletzung des § 201 StGB oder einer Anspruchsberechtigung der Klägerin ausgehen wollte, muss im Rahmen einer grundrechtskonformen Auslegung vor dem Hintergrund des Art. 5 I GG das Tatbestandsmerkmal 'unbefugt' (bzw. je nach dogmatischem Ansatz das Rechtswidrigkeitsmerkmal) im Rahmen einer Abwägung so verstanden werden, dass die vom Beklagten vorgenommene Verwertung oder, falls er die Aufzeichnung selbst vorgenommen haben sollte, deren Aufzeichnung und Verwertung nicht als unbefugt im Sinne von § 201 StGB angesehen werden.”
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