"freundin" erfolgreich gegen "Meine beste Freundin"

Gericht

LG München I


Art der Entscheidung

Einstweilige Verfügung


Datum

23. 10. 2008


Aktenzeichen

33 O 18402/08


Tenor

1. Den Antragsgegnern wird bei Meidung
- eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
- einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
bezüglich der Antragsgegnerin zu 1) zu vollziehen am gesetzlichen Vertreter
bezüglich der Antragsgegnerin zu 2) zu vollziehen am persönlich haftenden Gesellschafter für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO

verboten,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Zeitschriften unter der Bezeichnung "Meine beste Freundin" anzubieten, in Verkehr zu bringen und/oder bringen zu lassen, zu besitzen und/oder die Bezeichnung auf Zeitschriften anzubringen, insbesondere wenn dies wie nachfolgend wiedergegeben geschieht:

2. Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf EUR 250.000,-- festgesetzt.


Pecher
Vors. Richterin am LG

Meinhardt
Richter am LG

Dr. Heister
Richterin am LG

Rechtsgebiete

Markenrecht