Ungewissheit über die Rechtsprechung in äußerungsrechtlichen Angelegenheiten

Gericht

LG Berlin


Art der Entscheidung

Beschluss über sofortige Beschwerde


Datum

31. 07. 2008


Aktenzeichen

27 O 759/08


Tenor

  1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Antragsgegnerin unter Abänderung des Beschlusses vom 05.07.2008 bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, untersagt, unter Bezugnahme auf Charlotte Casiraghi zu verbreiten:

    „(Stolz flanierte er [Alexander Dellal] mit seiner bildschönen Freundin Charlotte Casiraghi durch den Park.) Die beiden feiern diesen Sommer ihr einjähriges Liebesjubiläum. Der Millionärssohn mit iranischen Wurzeln 'sammelt' nicht nur berühmte Kunstwerke. (Vor Prinzessin Carolines Tochter ging er gleich mit zwei Rolling-Stones-Töchtern, mit Leah Wood und Liz Jagger, aus...).“

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  3. Der Verfahrenswert wird auf 15.000 € festgesetzt.

Entscheidungsgründe


Gründe

Die einstweilige Verfügung war aus den Gründen der verbundenen Antragsschrift sowie des Schriftsatzes vom 30.07.2008 nebst Anlagen zu erlassen.


Mauck
Hückstädt-Sourial
Dr. Stöß

Rechtsgebiete

Presserecht