Zulässige Telefonwerbung gegenüber einem Preselection-Kunden

Gericht

OLG Düsseldorf


Art der Entscheidung

Urteil


Datum

18. 12. 2007


Aktenzeichen

I-20 U 125/07


Entscheidungsgründe


Auszüge aus den Gründen:

... Im Zeitpunkt des Anrufs bestand nämlich bereits eine Geschäftsbeziehung zwischen der Beklagten und dem umworbenen Unternehmen. Dass eine derartige, bereits bestehende Geschäftsbeziehung einen konkreten Grund dafür darstellen kann, die Telefonwerbung zu rechtfertigen, ist seit längerem anerkannt (vgl. nur Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. 2007, § 7 UWG Rz. 63 m.N., insb. BGH v. 24.1.1991- I ZR 133/89, CR 1991, 465 = GRUR 1991, 764 - Telefonwerbung IV: "Gründe, die Anrufe werbender Art im geschäftlichen Bereich danach zu rechtfertigen vermögen, werden bei Bestehen einer Geschäftsverbindung häufig gegeben sein ..."). Die Klägerin versucht ohne Erfolg, den Zusammenhang zwischen dem bestehenden Vertragsverhältnis und dessen mit dem Anruf bezweckten Erweiterung in Frage zu stellen. Er liegt im Gegenteil auf der Hand.

Es ging nämlich darum, dass das Taxiunternehmen nicht nur - wie bisher - die jeweiligen Verbindungen über eine Preselection-Vereinbarung, sondern auch den Telefonanschluss selbst von der Beklagten betreiben lässt und damit die gesamten bei ihr anfallenden Telefondienstleistungen an nur ein Unternehmen vergibt. Das stellt sicher eine Erweiterung des bestehenden Vertragsverhältnisses dar, das auch mit einer Änderung des Vertragspartners hinsichtlich des Telefonanschlusses verbunden ist. Gerade bei einem Taxiunternehmen, dessen Geschäftsbetrieb in besonderem Maße unter Einsatz des Telefons abgewickelt wird, ist eine Einwilligung mit einem Angebot für eine derartige Erweiterung bestehender Vertragsbeziehungen zu vermuten. Dabei kommt es nicht auf die objektiv ohnehin nur schwer zu beurteilende Frage an, ob das neue Angebot in besonderer Weise vorteilhaft für den angerufenen Unternehmer ist. Er ist jedenfalls mutmaßlich damit einverstanden, von seinem hinsichtlich der Preselection-Vereinbarung bereits existierenden Vertragspartner auch ein Angebot für einen Vollanschluss zu erhalten, dessen Vor- und Nachteile für ihn er dann selbst abwägen kann. ...

Vorinstanzen

LG Düsseldorf, 34 O 196/06, 20.6.2007

Rechtsgebiete

Wettbewerbsrecht

Normen

UWG §§ 3, 7, 8