Einstweilige Verfügung gegen "TV DIGITAL Komplett-Ausgabe"

Gericht

LG München I


Art der Entscheidung

Einstweilige Verfügung


Datum

23. 05. 2008


Aktenzeichen

33 O 8570/08


Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung
    - eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
    - einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
    zu vollziehen am jeweiligen Geschäftsführer,
    für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO

    verboten,

    1. eine TV-Programmzeitschrift unter dem Titel "TV DIGITAL-Komplett-Ausgabe" herauszugeben und/oder zu vertreiben und/oder zu bewerben, wenn die Zeitschrift nicht das Programm derselben Sender enthält, wie TV DIGITAL Unitymedia, TV DIGITAL Kabel Deutschland und TV DIGITAL T-Home, insbesondere wenn dies wie mit nachfolgend wiedergegebener Titelseite (TV DIGITAL - Komplett-Ausgabe, Nr.11 vom 16.05.2008) geschieht:

    2. die zuvor bezeichnete Zeitschrift mit "TV DIGITAL Komplett" anzukündigen oder zu bewerben oder ankündigen und/oder bewerben zu lassen, wenn die Zeitschrift nicht das Programm derselben Sender enthält, wie TV DIGITAL Unitymedia, TV DIGITAL Kabel Deutschland und TV DIGITAL T-Home;

    3. die zuvor bezeichnete Zeitschrift wie folgt zu bewerben und/oder bewerben zu lassen:

      1. "Mit ARD, ZDF, Pro7, RTL & Co. + Alle TV-Sender von: Premiere, Premiere, Star, Kabel Digital Home, T-Home, Unity Digital TV, arenaSAT, KabelKiosk", wenn die Zeitschrift nicht das Programm aller Sender von Premiere und KabelKiosk enthält;

        und/oder

      2. "Die Programmzeitschrift zeigt alle Sender im Abo-TV - von Premiere bis T-Home - und alle frei empfangbaren Kanäle, wenn die Zeitschrift nicht das Programm aller Sender von Premiere sowie die Sender SF1, SF2, 9Live und sämtliche Shopping-Kanäle enthält.

  2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf EUR 150.000,-- festgesetzt.


Dr. Heister
Richterin am LG

Dr. Brodherr
Richterin am LG

Beck
Richterin am LG

Rechtsgebiete

Wettbewerbsrecht