LEICHTER LEBEN nur mit der „freundin”
Gericht
LG München I
Art der Entscheidung
Einstweilige Verfügung
Datum
25. 05. 2007
Aktenzeichen
33 O 9805/07
Der Antragsgegnerin wird bei Meidung
- eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
- einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
zu vollziehen am persönlich haftenden Gesellschafter, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO
verboten,
die Bezeichnung "LEICHTER LEBEN" im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs als Titel einer Zeitschriftenrubrik zu verwenden, in der Tipps für den Alltag gegeben werden.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf EUR 100.000,-- festgesetzt.
Pecher
Vors. Richterin am LG
Dr. Heister
Richterin am LG
Dr. Brodherr
Richterin am LG
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