LEICHTER LEBEN nur mit der „freundin”

Gericht

LG München I


Art der Entscheidung

Einstweilige Verfügung


Datum

25. 05. 2007


Aktenzeichen

33 O 9805/07


Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung
    - eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
    - einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
    zu vollziehen am persönlich haftenden Gesellschafter, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO


    verboten,

    die Bezeichnung "LEICHTER LEBEN" im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs als Titel einer Zeitschriftenrubrik zu verwenden, in der Tipps für den Alltag gegeben werden.

  2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf EUR 100.000,-- festgesetzt.


Pecher
Vors. Richterin am LG

Dr. Heister
Richterin am LG

Dr. Brodherr
Richterin am LG

Rechtsgebiete

Markenrecht