Erneute Unterlassungsverfügung Hufelschulte ./. NDR

Gericht

LG München I


Art der Entscheidung

Einstweilige Verfügung


Datum

23. 05. 2007


Aktenzeichen

9 O 9492/07


Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen am Intendanten Jobst Plog für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO verboten,

    1. die als Anlage ASt 1 beigefügte Pressemitteilung vom 26.94.2007 erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

      und/oder

    2. zu verbreiten und/oder verbreiten zulassen:

      „Ach so, und noch was: Gegen eben jenen Focus-Redakteur läuft seit heute ein Ermittlungsverfahren wegen Erpressung“

      wie in „Panorama“ vom 26.004.2007 geschehen.

  2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf EUR 20.000,00 festgesetzt.


Schütz
Richter am LG

Dr. Sonnabend
Richterin

Dopheide
Richter am LG


Rechtsgebiete

Presserecht