Untersagung stillschweigender Behauptungen

Gericht

LG Wuppertal


Art der Entscheidung

Urteil


Datum

03. 01. 2007


Aktenzeichen

15 O 113/06


Leitsatz des Gerichts

  1. Zur Frage der Untersagung einer Äußerung, die der Verfügungsbeklagte zwar wortwörtlich so nicht gemacht, gleichwohl aber so gemeint hat.

  2. Zur Frage der ordnungsgemäßen Vollziehung einer Beschlussverfügung.

Entscheidungsgründe


Auszüge aus den Gründen:

... Diese wortreiche, gleichwohl teilweise nur schwer nachvollziehbare Argumentation hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Richtig - weil unstreitig - ist lediglich, dass der Verfügungsbeklagte zu 2) die beiden Verfügungsbeklagten zuzurechnenden Äußerungen wortwörtlich so nicht getan hat. Dies ist indessen nicht entscheidend. Auch sinngemäße Äußerungen können als subtilere Verletzungshandlungen selbstverständlich ebenfalls untersagt werden, wenn sie denn wettbewerbswidrig sind. Und an der Wettbewerbswidrigkeit der vorliegend untersagten Tatsachenbehauptungen besteht zwischen den Parteien kein Streit mit der Folge, dass entscheidungserheblich allein die Frage ist, ob in den Tatsachenbehauptungen

"die Verfügungsklägerin produziere ihre Scheren in der Volksrepublik China oder lasse Scheren dort produzieren"

sowie

"die von der Verfügungsklägerin angebotenen Scheren seien bezüglich des Preises wettbewerbsfähig, da die Scheren in der Volksrepublik China produziert seien"

zugleich die stillschweigende Behauptung enthalten ist

"die von der Verfügungsklägerin unter der Marke J. angebotenen Scheren, die mit einer Herkunftsangabe Solingen versehen sind, seien nicht in Solingen gemäß der Solingenverordnung hergestellt".

Diese Frage ist zweifelsfrei zu bejahen und genau hierauf zielt der wettbewerbswidrige Angriff der Verfügungsbeklagten ab, nämlich den mit J. und der Herkunftsbezeichnung Solingen versehenen Produkten der Verfügungsklägerin die "Solingenqualität" abzusprechen. "China" steht demnach allein für "nicht Solingen" und dies ist der (wenn auch nicht wortwörtlich ausgesprochene) Kern der wettbewerbswidrigen Behauptung. ...

Rechtsgebiete

Wettbewerbsrecht