Mohammed Karikaturen
Gericht
Staatsanwaltschaft
Art der Entscheidung
Verfügung
Datum
09. 05. 2006
Gründe:
Den presserechtlich verantwortlichen Personen ... lag zur Last, sich durch die Veröffentlichung der Karikaturen über den islamischen Propheten MUHAMMAD ... wegen Beschimpfung der moslemischen Religionsgemeinschaft nach § 156 StGB strafbar gemacht zu haben.
Eine Strafbarkeit liegt jedoch nicht vor, da die Karikaturen nicht isoliert betrachtet werden können, sondern in Beziehung auf den Inhalt des Artikels ... zu sehen sind und insoweit kein Beschimpfen in Sinne des § 166 StGB vorliegt.
Der Artikel setzt sich mit den massiven Folgen und Reaktionen in Europa und den arabischen Staaten auf das Erscheinen der Muhammad-Karikaturen in mehreren europäischen Zeitungen auseinander. Zur Illustration sind einige der Karikaturen abgedruckt. In der Berichterstattung wird der muslimische Glaube in keiner Weise beschimpft. Ein Angriff auf das muslimische Bekenntnis ist hierin nicht zu sehen.
Die weiteren bei anderen Staatsanwaltschaften ... erstattenden Strafanzeigen wurden zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft ... abgegeben und die Verfahren wegen Doppelbehandlung eingestellt.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.
Hochachtungsvoll
...
Oberstaatsanwalt
Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.
Beschwerdebelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ... erheben.
Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft ... eingelegt werden.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen